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Einschränkungen wegen Corona Einschränkungen wegen Corona: Pandemie-Ende in Gartenlaube abwarten?

02.04.2020, 09:00
Kleingärten
Kleingärten Frank Gehrmann/Symbolbild

Merseburg - Trotz der aktuell geltenden Ausgangsbeschränkungen wegen der Coronapandemie dürfen Kleingarten- und Datschengrundstücke weiterhin aufgesucht werden. Die Ausnahmeregelungen der Länder ließen dies zu. Darauf hat der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) hingewiesen.

Doch auch für das Gartengrundstück gelte: Der Aufenthalt dort ist nur mit höchstens einer weiteren Person oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts erlaubt. Auch seien Abstandsregeln zu beachten.

Gelegentlich übernachten darf man im Kleingarten

Falls Familien mit dem Gedanken spielen, statt in der engen Stadtwohnung im Kleingarten das Ende der Coronakrise abzuwarten, ist dies aus Sicht des VDGN möglich. „Gelegentlich übernachten darf man ohnehin im Kleingarten. Das Bundeskleingartengesetz schließt lediglich ein dauerhaftes Wohnen aus“, teilte der Verband mit.

Auch wer sein Garten- oder Erholungsgrundstück außerhalb Sachsen-Anhalts hat, darf laut VDGN dorthin. Allerdings sei zu beachten, dass die Kommunen, in denen die Grundstücke liegen, lokale Anordnungen wie Zugangsverbote für das Gemeindegebiet erlassen können. (mz/mit)