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Prozesse wegen spekulativen Finanzgeschäfte Ehemalige Geschäftsführerin des ZWA Bad Dürrenberg muss keine Millionen Euro Schadensersatz zahlen

Gericht lehnt Klage des Landkreises ab.

Von Robert Briest 07.07.2021, 12:15
Das Verwaltungsgericht Halle hat in einem ersten Urteil zu den Derivatgeschäften eine Schadensersatzklage abgelehnt.
Das Verwaltungsgericht Halle hat in einem ersten Urteil zu den Derivatgeschäften eine Schadensersatzklage abgelehnt. (Foto: imago images/U. J. Alexander)

Bad Dürrenberg/Halle/MZ - Die Aufregung war groß, als vor gut vier Jahren bekannt wurde, dass einige Abwasserverbände hoch spekulative Finanzgeschäfte abgeschlossen hatten. Auch der Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung, kurz ZWA, Bad Dürrenberg hatte zwischen 1999 und 2011 solche Derivate gezeichnet. Konkret ging es dabei um Swaps, Zinsgeschäfte, bei denen etwa auf Währungsschwankungen gewettet wird.

Ehemalige Geschäftsführerin muss Saalekreis keine 7,9 Millionen Euro Schadensersatz zahlen

Unter dem heutigen Geschäftsführer Franz-Xaver Kunert begann die Aufarbeitung der damaligen und aufgrund von Vertragslaufzeiten teilweise noch andauernden Geschäfte. Sie mündeten schließlich in zwei Klagen: eine gegen eine Bank. Dort steht die Verhandlung noch aus. Die andere führte stellvertretend für den ZWA Bad Dürrenberg die Kommunalaufsicht des Burgenlandkreises, aus dem etwa die Gemeinden Weißenfels und Hohenmölsen zum Verband gehören. Sie richtet sich gegen die ehemalige Geschäftsführerin Johanna Michaelis. Von der wollte der Kreis 7,9 Millionen Euro Schadensersatz erstreiten.

Ein Ansinnen, das das Verwaltungsgericht Halle nun in einem ersten Urteil zu den Derivatgeschäften abgelehnt hat. Die Richter wiesen die Klage des Burgenlandkreises zurück. Laut Gerichtssprecher Bernd Harms gab es dafür zwei wesentliche Argumentationsstränge. Der eine: „Die Klage des Kreises wurde zu spät eingereicht. Es gibt eine Frist von drei Jahren, nach dem derjenige von dem Missstand Kenntnis erhalten hat.“ Nach Ansicht des Gerichts ist diese Frist bereits verstrichen.

Berufung binnen eines Monats möglich

Zudem waren die Richter nicht davon überzeugt, dass das Handeln der ehemaligen Geschäftsführerin ursächlich für den Schaden ist. Der ließe sich ohnehin nicht beziffern, sagte Harms. „Das Gericht konnte nicht feststellen, was die Geschäftsführerin hätte tun können, damit der Schaden nicht entsteht.“ Auch der Kläger habe das nicht darstellen können. Der Zweckverband sei damals hoch verschuldet gewesen, deswegen habe man alles versucht, um die Last zu reduzieren.

Beendet ist der Prozessweg mit dem Urteil der halleschen Richter noch nicht. Der Burgenlandkreis hat die Möglichkeit, binnen eines Monats beim Oberverwaltungsgericht Antrag auf Berufung zu stellen. Nur wenn die nächste Instanz diese ablehnen würde, wäre die Klage Geschichte. Ob der Kreis diesen Schritt versucht, war zunächst unklar. Die Verwaltung antwortete bis Montagabend nicht auf eine MZ-Anfrage. Das Verfahren führt auch aufgrund des Streitwerts zu hohen Prozesskosten. Das Gericht schätzt sie auf bisher gut 200.000 Euro.