DDR-Unrecht in Psychiatrie DDR-Unrecht in Psychiatrie: Erst ein Betroffener erhält Entschädigung

Magdeburg - Nach der Gründung der Stiftung Anerkennung und Hilfe im vergangenen Jahr hat erst ein Betroffener von DDR-Unrecht aus dem Saalekreis eine finanzielle Entschädigung erhalten. Wie das Sozialministerium erklärte, habe eine Person eine Pauschale in Höhe von 9 000 Euro sowie eine Rentenersatzleistung von 5 000 Euro erhalten. Anträge von drei weiteren Betroffenen werden noch bearbeitet, hieß es.
Geldpauschale und Rentenersatzleistung
Seit vergangenem Sommer können sich Betroffene, die als Kind in einer Einrichtung der Behindertenhilfe oder Psychiatrie viel Leid und Unrecht erfahren haben und bis heute an den Folgewirkungen leiden, bei der Anlauf- und Beratungsstelle der Stiftung melden. Sie können eine Geldpauschale in Höhe von 9 000 Euro oder eine einmalige Rentenersatzleistung von 3 000 bis 5 000 Euro erhalten. „Damit kann geschehenes Unrecht nicht wieder gut gemacht werden“, sagt Sachsen-Anhalts Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD). „Doch nach Jahrzehnten bekommen Betroffene eine lang ersehnte Anerkennung für ihre leidvollen Erfahrungen.“
Umfassendes Gespräch
Der Zahlung geht ein umfassendes Gespräch voraus, in dem Betroffene ihre Erlebnisse schildern und mit dem Beratungspersonal aufarbeiten. „Häufig ziehen sich die frühen, prägenden Kindheitserfahrungen durch das ganze Leben. Viele Menschen befinden sich bis heute in Einrichtungen der Eingliederungshilfe oder erhalten Assistenz bei der Lebensgestaltung“, sagt Grimm-Benne. Die Zusammenarbeit mit den Nachfolgeeinrichtungen der damaligen Landeskrankenhäuser und Psychiatrien sowie den Behörden im Land Sachsen-Anhalt gestalte sich dabei sehr positiv und vertrauensvoll.
Betroffene mit Wohnsitz in Sachsen-Anhalt, deren Angehörige, Vertrauenspersonen oder Betreuer können sich noch bis Ende 2019 beim Sozialministerium melden. (mz)