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Allgemeinverfügung im Saalekreis Allgemeinverfügung im Saalekreis: Baden und Surfen ist wieder erlaubt

Von Michael Bertram 23.05.2019, 14:47
Am Wallendorfer See darf wieder offiziell gebadet werden.
Am Wallendorfer See darf wieder offiziell gebadet werden. Peter Wölk

Merseburg/Schkopau - An diesem Freitag tritt erneut eine Allgemeinverfügung des Landkreises zur öffentlichen Nutzung des Wallendorfer sowie des Raßnitzer Sees in Kraft. Wie die Kreisverwaltung am Donnerstag mitteilte, ist damit das Baden in den beiden Gewässern an insgesamt vier Stränden erlaubt. Diese befinden sich im Falle des Wallendorfer Sees in den Ortschaften Burgliebenau, Luppenau und Wallendorf.

In dem zweiten See wurde ein Badebereich in Raßnitz zugelassen. Die Badestellen sind demnach am See mit gelben Bojen gekennzeichnet. Tauchen bleibt trotz der Allgemeinverfügung in dem Tagebausee verboten.

Auch Surfen wird auf beiden Seen wieder erlaubt

Auch Surfen wird auf beiden Seen wieder erlaubt, wie es hieß. Kiten jedoch nicht. In festgelegten Zonen dürfen auf dem Wallendorfer See zudem kleine Boote mit einer Länge von maximal zehn Metern Länge und einer maximalen Motorleistung von fünf PS sowie einer Höchstgeschwindigkeit von zehn Kilometern pro Stunde verkehren, wie die Kreisverwaltung verfügte. Eine entsprechende Stelle zum Einsetzen der Boote befindet sich am Strand in Burgliebenau.

Die Allgemeinverfügung ist zeitlich begrenzt. Sie gilt laut Angaben nur bis zum 15. September dieses Jahres. Erst zum zweiten Mal wird die Nutzung der Gewässer offiziell erlaubt. Jahrelang hatte die Gemeinde Schkopau sich dafür eingesetzt. (mz)