Paar aus Stendal glaubte an "Neue Germanische Medizin" Paar aus Stendal glaubte an "Neue Germanische Medizin": Kind stirbt wegen zu wenig Insulin

Stendal/Hannover - Zu Bewährungsstrafen hat das Landgericht Hannover ein Elternpaar verurteilt, das seine diabeteskranke Tochter nicht ausreichend mit Insulin versorgt und dadurch den Tod der Vierjährigen verursacht hat. Der 32-Jährige und seine vier Jahre jüngere Frau erhielten am Mittwoch je acht Monate Haft wegen fahrlässiger Tötung. Die Eltern müssen nicht ins Gefängnis, weil die Strafen zur Bewährung ausgesetzt wurden. Die Staatsanwaltschaft hatte ein Jahr auf Bewährung wegen fahrlässiger Tötung für die beiden Angeklagten gefordert, die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Das Paar lebte damals bei Uelzen, heute im Landkreis Stendal in Sachsen-Anhalt.
Arzt schon mehrfach verurteilt
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Paar vorgeworfen, es habe sein Kind vom Insulin entwöhnen wollen und ihm stattdessen Rohkost gegeben. Laut Anklage sollen die Eltern die Hormongabe bewusst reduziert haben, weil sie an die Heilsvorstellungen der „Neuen Germanischen Medizin“ glaubten. Dahinter steht ein mehrfach verurteilter ehemalige Arzt, mit dem die Mutter Kontakt hatte.
Dass man von diesem Arzt nicht viel halten könne, stehe außer Frage, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Rosenbusch. Es gebe aber keine Beweise dafür, dass die Eltern ihr Kind tatsächlich vom Insulin hätten entwöhnen wollen. Der Richter betonte, solange es um das eigene Leben gehe, sei es in Ordnung, alternative Heilmethoden auszuprobieren. „Sie können sich bei einem Kind aber nicht beliebig irrationalen Vorstellungen hingeben“, betonte er. „Sie hatten eine Pflicht zum Handeln.“
Eltern kommen aus Neonazi-Milieu
Das Paar habe es versäumt, die Therapie seiner Tochter vernünftig medizinisch begleiten zu lassen. „Aber dass sie liebende Eltern sind, die sich Sorgen gemacht haben, das stellt niemand in Frage.“
Die Eltern wuchsen laut Urteil im Neonazi-Milieu auf, ihre fünf Kinder tragen altdeutsche Namen. Die Mutter besuchte die von dem rechtsextremistischen Anwalt Jürgen Rieger geleitete „Artgemeinschaft“, der Vater war Mitglied in der 1994 verbotenen „Wiking-Jugend“, wie beide vor Gericht aussagten. (dpa)