1. MZ.de
  2. >
  3. Mitteldeutschland
  4. >
  5. Minderjährige Flüchtlinge in Sachsen-Anhalt: Minderjährige Flüchtlinge in Sachsen-Anhalt: Wie werde ich Vormund?

Minderjährige Flüchtlinge in Sachsen-Anhalt Minderjährige Flüchtlinge in Sachsen-Anhalt: Wie werde ich Vormund?

Von Elisabeth Krafft 23.10.2015, 13:11
Manche Flüchtlingskinder kommen ohne Eltern und sonstige Begleitung bald auch in den Landkreis.
Manche Flüchtlingskinder kommen ohne Eltern und sonstige Begleitung bald auch in den Landkreis. dpa Lizenz

Halle (Saale) - Ab dem 1. November 2015 werden auch minderjährige Flüchtlinge ohne Eltern auf die Bundesländer verteilt. Etwa 800 von ihnen sollen auch in Sachsen-Anhalt aufgenommen und betreut werden, so Sozialstaatssekretärin Anja Naumann (SPD).

Unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind Kinder und Jugendliche, die ohne Begleitung erziehungsberechtigter Erwachsener aus ihren Heimatländern fliehen. Die Minderjährigen werden beispielsweise alleine von ihren Familien nach Europa geschickt, haben ihre Angehörigen zuvor im Krieg verloren oder verlieren sie während ihrer Flucht, wie die Diakonie Deutschland in einer Pressemitteilung erklärt. In Deutschland suchen sie Schutz vor Verfolgung, Krieg oder anderen Notsituationen. Dabei handelt es sich vor allem um männliche Flüchtlinge im Alter zwischen 14 und 17 Jahren.

Jugendämter in Deutschland sind verpflichtet, Vormünder zu bestimmen, die die Kinder und Jugendlichen in ihre Obhut nehmen. Aufgrund der steigenden Zahl unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge werden auch in Sachsen-Anhalt dringend ehrenamtliche Vormünder gesucht.

Was macht ein Vormund?

Vormünder nehmen eine zentrale Rolle im Betreuungsprozess von minderjährigen Flüchtlingen ein. Unbegleitete Flüchtlingskinder brauchen einen Vormund, weil sie aufgrund ihrer Minderjährigkeit gesetzlich von einem Erwachsenen vertreten werden müssen. Die gesetzliche Vertretung umfasst dabei unter anderem die Verwaltung des Vermögens des Kindes, das Stellen eines Antrages auf Aufenthaltsgenehmigung, das Unterschreiben verschiedener Dokumente und auch das Einwilligen in Operationen.

Wer ist als Vormund geeignet?

Ein guter Vormund sollte Lebenserfahrung haben und fähig sein, mit Kindern und Jugendlichen zu kommunizieren. Besonders im Hinblick auf die kulturellen Besonderheiten und die Herkunft der jungen Menschen, sollte er über Einfühlungsvermögen verfügen. Ein Vormund sollte weiterhin Verhandlungs- und Organisationsgeschick besitzen und sich mit Verwaltungen und Behörden auseinandersetzen wollen. Es ist zudem wichtig, dass er über die erforderliche Zeit verfügt, die professionelle Distanz zum Mündel wahrt und sich beim Auftreten von Problemen nicht davor scheut, rechtzeitig Hilfe zu suchen.

Was wird von einem Vormund erwartet?

Ein Vormund soll einen Teil seiner Freizeit für das Mündel aufwenden und mit ihm verbringen. Dabei ist es besonders wichtig, dass das Flüchtlingskind seine Meinung gemäß Artikel 12 der UN-Kinderkonvention frei äußern kann, angehört und beteiligt wird. Der Vormund sollte sich mit der Situation von Flüchtlingskindern vertraut machen und sich in speziellen Schulungen umfassend auf die Aufgaben eines Vormundes vorbereiten lassen.

Da die jungen Menschen vor allem aus Syrien, Afghanistan und dem Irak kommen, können sie zunächst kein Deutsch sprechen und nur einige wenige Flüchtlingskinder können ein wenig Englisch. Die Kommunikation ist daher zuerst schwer, doch auch in diesen Fällen werden Lösungen und Hilfen angeboten.

Als Vormund sind Sie für ihr Mündel: ein persönlicher Ansprechpartner, ein gesetzlicher Vertreter, ein Hilfeplaner und erster Ansprechpartner in asyl- und ausländerrechtlichen Fragen. Zudem helfen Sie beim Entwickeln von Lebensperspektiven.

Sie haben zum Beispiel: das Recht für ihr Mündel Jugendhilfeleistungen zu beantragen; an Hilfeplangesprächen teilzunehmen und bei der Hilfeplanung mitzuwirken; medizinische, ärztliche und schulische Informationen über ihr Mündel einzuholen; Ausbildungsverträge, Zeugnisse und andere Dokumente zu unterzeichnen sowie die Zustimmung zu medizinisch notwendigen Operationen zu erteilen.

Was wird nicht von einem Vormund erwartet?

Als Vormund müssen Sie keine Vorkenntnisse in Rechtsfragen und keine detaillierten Kenntnisse über das Herkunftsland ihres Mündels haben. Sie sind nicht verpflichtet, das Flüchtlingskind in ihrer Familie aufzunehmen oder finanziell für ihr Mündel aufzukommen. Die täglichen Aufgaben der Erziehung, Bildung und Betreuung werden von Pflegefamilien oder Jugendeinrichtungen, in denen die unbegleiteten Minderjährigen untergebracht werden, übernommen.

Wie werde ich Vormund?

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ruft geeignete Personen dazu auf, aktiv über die Übernahme einer Vormundschaft nachzudenken. Bis einschließlich 15. November dieses Jahres können sich Personen, die eine oder auch mehrere Vormundschaften für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge übernehmen wollen, beim Kinderbeauftragten des Landes, Gerd Keutel, melden. Bitte richten Sie Ihre Anfrage an diese Mailadresse: [email protected].

Bitte übersenden Sie Ihren vollständigen Namen (Name, Vorname), Ihre Privatanschrift, Ihren Heimat-Landkreis sowie eine Telefonnummer, unter der Sie zu erreichen sind. (mz)

Manche Flüchtlingskinder kommen ohne Eltern und sonstige Begleitung bald auch in den Landkreis.
Manche Flüchtlingskinder kommen ohne Eltern und sonstige Begleitung bald auch in den Landkreis.
dpa Lizenz
Manche Flüchtlingskinder kommen ohne Eltern und sonstige Begleitung.
Manche Flüchtlingskinder kommen ohne Eltern und sonstige Begleitung.
dpa Lizenz