Mandat Mandat: Landtags-Job überfordert Studentin Franziska Latta
Magdeburg/MZ. - Es ist der wohl bestbezahlte studentische Nebenjob in Sachsen-Anhalt: 5 565 Euro brutto pro Monat erhält Franziska Latta (Grüne) für ihr Mandat im Landtag. Doch die Tätigkeit wird der 28-jährigen Studentin jetzt zu viel: Nach MZ-Informationen hatte die Hallenserin mit einem Wahlkreis im Harz angekündigt, ihr Mandat - bei laufenden Bezügen - zeitweise ruhen zu lassen, um sich auf ihr Studium der Politikwissenschaften konzentrieren zu können. Mit anderen Worten: Sie möchte ihr Mandat behalten, aber nichts mehr dafür tun.
Selten bei Sitzungen
Latta war im März 2011 über die Landesliste ihrer Partei auf Platz neun ins Parlament gewählt worden. Zuvor war sie von 2007 bis 2008 Sprecherin der Grünen Jugend in Sachsen-Anhalt und trat 2008 in die Mutter-Partei ein. Bereits zwei Jahre später wurde sie Beisitzerin im Landesvorstand. Latta ist nach Angaben von Abgeordneten nur unregelmäßiger Gast in Sitzungen des Landtags und des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten, dem sie angehört. Eine genaue Statistik gibt es nicht, weil die Landtagsverwaltung nach Auskunft einer Sprecherin keine Anwesenheitslisten führt.
Lattas Ankündigung sorgten sowohl in der Fraktion als auch im Landesvorstand für Entsetzen. Denn das Eintreten der Fraktion für die Erhöhung der Diäten in diesem Jahr hatte bereits eine heftige innerparteiliche Debatte ausgelöst. Diese droht nun, unmittelbar vor dem Landesparteitag am Sonnabend, erneut aufzuflammen.
Intern bemüht man sich um Schadensbegrenzung: Sowohl im Landesvorstand als auch auf der am Montag begonnenen Klausur der Fraktion kam das Thema zur Sprache. "Das geht gar nicht", sagte Landeschefin und Fraktionsvize Cornelia Lüddemann auf die Frage, was sie von der Ankündigung Lattas halte, ihr Mandat für eine Übergangszeit ruhen zu lassen. Es sei bedauerlich, dass es "trotz zahlreicher Hilfsangebote" zu einer Situation gekommen sei, in der sich Latta nun zwischen Studium und Mandat entscheiden müsse. "Unser Wunsch ist, dass sie das Mandat weiterreicht", sagte Landeschefin Lüddemann.
Heikler Wunsch
Rechtlich ist der Wunsch heikel. Kein Abgeordneter darf laut Wahlgesetz zur Aufgabe seines Mandates gedrängt werden. Wenn Latta sich dem Wunsch ihrer Partei und der Fraktion verschließt, gibt es faktisch keine Handhabe, ihr das Mandat, die damit verbundenen Abgeordnetenentschädigung sowie die Zahlungen an ihre Mitarbeiter zu verweigern. Für den Fall, dass sie ihr Mandat abgibt, wäre der Magdeburger Olaf Meister Nachrücker. Am Abend erklärte Latta nach einer Aussprache in der Fraktion, dass sie "einen Neustart" im Landtag versuchen wolle.