Mahnverfahren in Magdeburg Mahnverfahren in Magdeburg: Anklage gegen angeblichen Anwalt

Halle (Saale) - Ein angeblicher Rechtsanwalt aus Berlin, der in Sachsen-Anhalt in den vergangenen Wochen im Zusammenhang mit einem Aufsehen erregenden Mahnverfahren Schlagzeilen gemacht hat, steht demnächst selbst als Angeklagter vor Gericht. Pikant: Auch dabei geht es um Mahnverfahren. Das bestätigte ein Sprecher der Berliner Justiz der MZ.
Paul N. muss sich demnach im März vor einem Berliner Amtsgericht verantworten. Er soll laut Anklage zwischen November 2012 und April 2013 in 22 Fällen selbst Mahnbescheide gegen Firmen beantragt haben, obwohl es keine berechtigten Forderungen gab. „Es geht um Beträge zwischen 90 und 200.000 Euro“, sagte Tobias Kaehne, Sprecher der Berliner Strafgerichte. Keiner der Mahnbescheide sei erlassen worden, N. habe die Anträge später zurückgezogen. Vor Gericht steht er dennoch: wegen versuchten Betruges.
Bereits zweimal verurteilt
Nach Angaben der Justiz ist dies auch keine neue Erfahrung für den Berliner: Er sei in Brandenburg bereits zweimal verurteilt worden, zuletzt zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren. Nach MZ-Informationen hatte er in einem Fall mit gefälschten Schreiben der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) Menschen zu Zahlungen aufgefordert.
In Sachsen-Anhalt war Paul N. im Zusammenhang mit einem Mahnbescheid über 43 Millionen Euro aufgetaucht, den eine Magdeburgerin Ende 2014 erhalten hat - angeblich ausgelöst von der Telekom. N. hatte beim Landgericht Magdeburg eine Verhandlung beantragt. Ausgegeben hatte er sich als „Prozessbevollmächtigter“ beziehungsweise „Kanzlei“. Gegenüber der MZ versicherte er damals zudem ausdrücklich, Rechtsanwalt zu sein und die Frau zu vertreten.
In dem Fall waren jedoch schnell Ungereimtheiten aufgetaucht. Zunächst erklärte die Telekom an Eides statt, dass es keine Millionen- Forderung gebe, der Mahnantrag gefälscht sei. Dann ergaben MZ-Recherchen Zweifel am Beruf des Berliners. Nach Angaben der Rechtsanwaltskammer gibt und gab es in Berlin nie einen zugelassenen Anwalt dieses Namens. Im Handelsregister wird N. unter seiner „Kanzleiadresse“ als 21-jähriger Unternehmer geführt. Er selbst hatte die Rechercheergebnisse geleugnet oder nicht kommentiert.
Missbrauch von Berufsbezeichnungen?
Inzwischen ermittelt auch die Magdeburger Staatsanwaltschaft gegen den Berliner - wegen des Verdachts des Missbrauchs von Berufsbezeichnungen. Dafür droht bis zu ein Jahr Haft oder Geldstrafe. „Die Ermittlungen stehen noch am Anfang“, sagte Sprecher Armin Gebauer. Ob sich auch ein Verdacht auf versuchten Betrug ergebe, bleibe abzuwarten. Nach Unterlagen der „Mandantin“ von N. hatte dieser offenbar unter anderem Anwalts-Rechnungen über knapp 80.000 Euro bei einer Rechtsschutzversicherung eingereicht.
Offen bleibt, wer den Telekom-Mahnantrag gefälscht hat. Die Staatsanwaltschaft Bonn hat ein Verfahren dazu wegen mangelnder Erfolgsaussichten eingestellt. (mz)