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Viele neue Masern-Fälle Viele neue Masern-Fälle in Leipzig: Gesundheitsamt appelliert: Dringend Impfstatus prüfen

13.02.2017, 11:29
Ein Mediziner überprüft die Eintragungen in einem  Impfausweis.
Ein Mediziner überprüft die Eintragungen in einem  Impfausweis. imago stock&people

Leipzig - Das Gesundheitsamt Leipzig richtet nach einer auffälligen Häufung von Neuerkrankungen mit Masern einen Appell an die Bevölkerung, dringend den eigenen Impfstatus zu prüfen.

Wie das Gesundheitsamt in einer Pressemitteilung informiert, seien seit dem 9. Januar 2017 allein in Leipzig dreißig neue Masernerkrankungen registriert worden. In drei weiteren Fällen steht eine serologische Bestätigung noch aus. In nur drei Wochen hätte sich die Zahl nahezu verdoppelt.

In drei Schulen, einer Kindertagesstätte, mehreren Arztpraxen sowie einer Klinik wurden aus diesem Anlass Impfnachweise kontrolliert, da es hier zu möglichen Übertragungen gekommen sein könnte. Erstmals wurde die Krankheit bei ungeimpften Kindern nachgewiesen, mittlerweile seien auch unzureichend geimpfte Jugendliche sowie ungeimpfte Erwachsene erkrankt.

Das Gesundheitsamt appelliert dringend, seinen Impfstatus zu überprüfen und sich gegebenenfalls noch gegen Masern impfen zu lassen. Einzigen Schutz gegen die Krankheit würde die zweimalige Masern-Impfung oder eine bereits überstandene Erkrankung bieten.

Laut Mitteilung steht die aktuelle Häufung von Masern in Leipzig im Zusammenhang mit dem Masern-Ausbruch in Rumänien. Seit Beginn des Ausbruchs im September letzten Jahres seinen  in Rumänien 2.165 Erkrankungen gemeldet worden, 13 Personen sind verstorben (Stand 08.02.2017).

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei Masern nicht um eine harmlose Kinderkrankheit handelt. Auch ungeimpfte Erwachsene  erkranken und als Überträger weitere Menschen anstecken.

Vor allem Eltern sollten beachten, dass Kinder in den ersten Lebensmonaten noch nicht gegen Masern geimpft werden können. Gerade aber bei den Kleinsten würden die häufigsten Komplikationen auftreten. Kleinkinder sind nur geschützt, wenn Personen, die mit ihnen in Kontakt stehen, den nötigen Impfschutz haben oder selbst eine Masern-Erkrankung durchlebt haben. Nur so können Eltern und andere Kontaktpersonen als Überträger der Krankheit ausgeschlossen werden.  (mz)

Ein Mediziner hält ein Stethoskop in der Hand.
Ein Mediziner hält ein Stethoskop in der Hand.
dpa-Zentralbild