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Freistatt will fussgängerfreundliche Infrastruktur fördern  Sachsen erleichert Schaffung von Zebrastreifen

Von dpa
Bisher können Überwege in der Regel nur angelegt werden, wenn dem Fußgänger der Vorrang zu geben ist, weil er sonst nicht sicher über die Straße kommt. 
Bisher können Überwege in der Regel nur angelegt werden, wenn dem Fußgänger der Vorrang zu geben ist, weil er sonst nicht sicher über die Straße kommt.  (SYMBOLFOTO: DPA)

Dresden - In Sachsen können Fußgängerüberwege mit Zebrastreifen künftig auch ohne ein bestimmtes Aufkommen an Autos und Fußgängern in diesem Bereich angelegt werden. Die Schwelle wurde nach Angaben des Verkehrsministeriums in Dresden vom Sonntag aufgehoben, auch um die Attraktivität des Zufußgehens zu erhöhen.

Vor allem in Tempo-30-Zonen etwa vor Schulen, Kitas oder im Bereich von Nahverkehr-Haltestellen könne so die Sicherheit für die im Vergleich schwächeren Verkehrsteilnehmer verbessert werden.
„Die Belange der Fußgänger müssen von den Planern in den Städten und Gemeinden von Beginn an mitgedacht werden“, sagte Minister Martin Dulig (SPD). Vor allem auf kürzeren Strecken solle eine fußgängerfreundliche Infrastruktur den Anreiz bieten, das Auto stehen zu lassen.

Nach Ministeriumsangaben werden im Freistaat knapp ein Viertel aller Wege zu Fuß zurückgelegt. Bisher können Überwege in der Regel nur angelegt werden, wenn dem Fußgänger der Vorrang zu geben ist, weil er sonst nicht sicher über die Straße kommt. Jetzt kann ungeachtet der Zahl zu Fuß Gehender je Spitzenstunde die Einrichtung von Zebrastreifen geprüft werden. Die Entscheidung erfolgt generell im Einzelfall in Abstimmung mit Polizei und Straßenbaubehörde.