Nach tödlicher Schießerei Leipzig erlässt Aufenthaltsverbot für Rockerclubs wie Hells Angels

Leipzig - Mitgliedern und Anwärtern mehrerer Rockerclubs wird über das Wochenende der Aufenthalt in Leipzig untersagt. Das teilte die Stadt am Donnerstagabend mit.
Laut Pressemitteilung ist Anwärtern und Mitgliedern der Vereinigungen Hells Angels MC (deutsche Chapter), Red Devils MC (deutsche Chapter) und United Tribuns (deutsche Chapter), die ihren Wohnsitz nicht in Leipzig haben, von Freitag ab 22 Uhr bis Montag sechs Uhr der Aufenthalt auf dem Gebiet der Stadt Leipzig verboten.
Wer trotzdem in die sächsische Stadt kommt, muss mit bis zu 2.500 Euro Strafe rechnen. Die jetzt getroffenen Maßnahmen sind auf das Wochenende begrenzt, da die Hells Angels für den 2. Juli zu einer „Beach Party“ in ihr Clubheim eingeladen haben.
Auch eine Absage des Festes lässt es nach behördlicher Einschätzung wahrscheinlich erscheinen, dass Unterstützer der rivalisierenden Rockerclubs aus dem gesamten Bundesgebiet nach Leipzig kommen könnten.
Das sächsische Polizeigesetz erlaubt es, den Aufenthalt „in einem Gemeindegebiet oder -gebietsteil zu untersagen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Person dort eine Straftat begehen oder zu ihrer Begehung beitragen wird.“ Laut Gesetz könnte die Polizei die Sperre maximal drei Monate aufrechterhalten. (mz/jan)