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Leipzig Leipzig: 14 Jahre Haft für grausamen Mord

Von Sven Eichstädt 13.12.2012, 12:30
Ein Polizist sucht im November 2011 im Elsterflutbecken in Leipzig nach Leichenteilen. (ARCHIVFOTO: DPA)
Ein Polizist sucht im November 2011 im Elsterflutbecken in Leipzig nach Leichenteilen. (ARCHIVFOTO: DPA) dpa-Zentralbild

Leipzig/dapd. - Das Landgericht Leipzig hat einen 24-Jährigen wegen Mordes und Zerstückelns einer Leiche zu einer Haftstrafe von 14 Jahren verurteilt. Die erste Strafkammer ordnete am Donnerstag außerdem die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. „Sie haben hier eine Tat begangen, die landläufig nur als krank bezeichnet werden kann“, sagte der Vorsitzende Richter, Hans Jagenlauf, in seiner Urteilsbegründung. „Es wird sich zeigen, ob Sie jemals wieder in Freiheit gelangen können.“

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der im thüringischen Arnstadt geborene Benjamin H. im Oktober 2011 einen damals 23 Jahre alten Freund ermordete und anschließend zerstückelte. Laut Einschätzung der Strafkammer gab Benjamin H. seinem Freund Jonathan H. mit einer Hantelstange mehrere Schläge gegen den Kopf, mehrere Stiche in den Hals und mehr als 22 Messerstiche in den Rücken. Er habe dem Opfer die Genitalien und die Fingerkuppen abgetrennt und die Leiche zerstückelt, indem er die Arme und Beine sowie den Kopf abgehackt habe. Dies werteten die Richter als Störung der Totenruhe.

Während der Torso des Toten sowie die Gliedmaßen vor rund einem Jahr nach und nach am Elsterflutbecken gefunden worden waren, fehlt von seinem Kopf weiterhin jede Spur. „Ich kann mich nur dem Wunsch von Oberstaatsanwältin Claudia Laube und Nebenklägerin Anne Prestrich anschließen, dass Sie Angaben zum Verbleib des Kopfes von Jonathan H. machen, um ihm wenigstens im Tod etwas Würde zu geben“, appellierte Jagenlauf an den Mörder.

Vom Vorwurf der Vergewaltigung, den die Staatsanwaltschaft erhoben hatte, sprach die Kammer den 24-Jährigen frei. „Für eine Verurteilung eines Sexualdelikts haben die rechtsmedizinischen Gutachten nicht ausgereicht“, fügte Jagenlauf an.

Zwtl.: Angeklagter vermindert schuldfähig

Eine Verurteilung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe, wie sie die Staatsanwaltschaft verlangt hatte, kam für die Kammer nicht in Betracht. Sie folgte damit dem Gutachten des forensischen Psychiaters Hans-Ludwig Kröber aus Berlin, die bei Benjamin H. eine verminderte Schuldfähigkeit erkannt hatte. Dem Antrag der beiden Verteidiger des 24-Jährigen auf Freispruch vom Mordvorwurf wollte die Kammer nicht folgen. Sie sah alle vier Mordmerkmale Heimtücke, Mordlust, niedrige Beweggründe sowie die Ermöglichung einer anderen Straftat als gegeben an. „Es ist das erste Mal seit langem, dass jemand alle vier Mordmerkmale in einer Tathandlung vollzogen hat“, sagte der Richter.

„Der Angeklagte hat durch seine eigene Tatplanung die Aussage der Verteidigung widerlegt, dass er die Mordmerkmale nicht habe erkennen können“, ergänzte Jagenlauf. „Er wollte ein Verbrechen begehen, von dem er als einziger weiß, und das er dann vor allen anderen verheimlichen kann.“ Benjamin H. habe sich dadurch Erfolg im Beruf, in der Sexualität und in seinen finanziellen Verhältnissen erhofft.

Zwtl.: Schwere schizoide Persönlichkeitsstörung diagnostiziert

Kröber hatte bei ihm eine schwere schizoide Persönlichkeitsstörung diagnostiziert, die von anderen nicht erkannt werde. Benjamin H., der die Verkündung des Urteils wie auch den gesamten Prozess gesenkten Blickes und ohne jede Regung verfolgt hatte, sei als Einzelgänger und Außenseiter aufgetreten, der gegenüber Frauen Negativerlebnisse gehabt habe: wegen seines Stotterns und seines unmännlichen Erscheinungsbildes, wie er in nicht-öffentlicher Sitzung ausgesagt hatte. In dieser Vernehmung habe er auch den Mord gestanden, nicht jedoch die vorgeworfene Vergewaltigung.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da innerhalb einer Woche Revision eingelegt werden kann.