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Leserärger in Labrun Leserärger in Labrun: Brief vom Zoll löst Sorgen aus

Von Thomas Tominski 12.01.2018, 18:11
Der Labruner Ex-Bürgermeister Kurt Müller hat Post vom Hauptzollamt Magdeburg bekommen. Deshalb macht er sich große Sorgen.
Der Labruner Ex-Bürgermeister Kurt Müller hat Post vom Hauptzollamt Magdeburg bekommen. Deshalb macht er sich große Sorgen. Thomas Tominski

Labrun - Kurt Müller aus Labrun hat Post bekommen. Sehr unangenehme sogar. Im Postkasten liegt ein Brief des Hauptzollamtes Magdeburg. In diesem wird der 87-Jährige zur schriftlichen Zeugenbefragung aufgefordert. Es geht um ein Ermittlungsverfahren gegen eine Firma, für die Müller in den 1990er Jahren Prospekte im Ort verteilt hat.

„Ich habe damals einen Vertrag für eine Nebenbeschäftigung unterschrieben“, erinnert sich der frühere Bürgermeister des Ortes, doch dieser sei sprichwörtlich mit der Jahrhundertflut 2002 untergegangen. „Er war durchweicht und unbrauchbar. Deshalb ist der Vertrag im Müll gelandet“, sagt er und macht sich nun Sorgen, dass die Entscheidung nicht richtig gewesen ist.

„Ich kann auch nicht zur mündlichen Zeugenvernehmung in das Dienstgebäude des Hauptzollamtes fahren“, ergänzt er. In seinem Alter ist Autofahren kein Thema mehr. Prinzipiell ist damals alles nach Plan gelaufen. Einmal in der Woche hat er in 45 Haushalten des Ortes Prospekte in die Briefkästen gesteckt und dafür pünktlich seinen Lohn erhalten.

Wie viele Pfennige es pro Werbeblatt gewesen sind, kann er heute nicht mehr sagen. Irgendwann habe er den Vertrag auslaufen lassen und danach von der Firma nichts mehr gehört. Bis das Schreiben aus der Landeshauptstadt im Postkasten seines Einfamilienhauses gelandet ist.

Die Kommunikationsbeauftragte des Hauptzollamtes Magdeburg, Annica Wieblitz, weist darauf hin, dass eine Verpflichtung zur Abgabe des Rückäußerungsbogens nicht besteht. Die Zusendung des Bogens sei ein Angebot der ermittelnden Behörde gegenüber Zeugen, sich schriftlich zu äußern. Dadurch kann eine etwaige Ladung vermieden werden.

Weiter heißt es wörtlich: „Einer Ladung wäre dann in jedem Fall Folge zu leisten, wenn dieser ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt, mithin wenn die Staatsanwaltschaft konkret die Vernehmung des Zeugen angeordnet hat. Dies ist vorliegend nicht der Fall“. Annica Wieblitz empfiehlt Kurt Müller, sich direkt mit dem Verfasser des Schreibens in Halle in Verbindung zu setzen. (mz)