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Inzidenz weiter unter 35 Veranstaltungen, Sport und Chorproben in Mansfeld-Südharz demnächst wieder möglich

Von Grit Pommer 08.06.2021, 17:40
Symbolbild
Symbolbild (Foto: imago images/Eibner)

Sangerhausen/Eisleben/Hettstedt - 32,6 - 31,9 - 23,7 - 23,7 - 18,5. Diese fünf Werte sorgen dafür, dass sich Mansfeld-Südharz am Donnerstag ein weiteres Stück in Richtung Normalität zurückbewegen kann. Mit 18,5 hat der 7-Tage-Inzidenzwert der Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in Mansfeld-Südharz am Dienstag den fünften Tag in Folge unter 35 gelegen. Deshalb lässt die Eindämmungsverordnung des Landes jetzt weitere Lockerungen zu. Der Landkreis wird sie am Mittwoch auf seiner Homepage veröffentlichen, am Donnerstag treten sie in Kraft.

Corona-Lockerung: Aufnahme von Kontaktdaten im Einzelhandel entfällt

Ab dann darf sich jeder mit zehn weiteren Personen treffen, egal, aus wie vielen Haushalten sie kommen. Gaststätten dürfen auch im Innenraum wieder ohne zeitliche Begrenzung Gäste bedienen, statt sechs dürfen elf Leute an einem Tisch zusammensitzen. Im Außenbereich fällt zudem die Testpflicht für die Gäste weg. Und das, was außer Haus verkauft wird, darf man auch wieder direkt vor Ort verspeisen. Die 50-Meter-Bannmeile gilt nicht mehr.

Einfacher wird es auch im Einzelhandel. Ladenbetreiber müssen keine Kontaktdaten mehr aufnehmen. Einzig die Höchstzahl an Kunden je nach Fläche und die Maskenpflicht bleiben vorerst bestehen. Auch Veranstaltungen werden wieder möglich. Sind sie professionell und mit Hygienekonzept organisiert, dann dürfen drinnen maximal 100 und im Freien bis zu 250 Leute teilnehmen. Gleiches gilt für Messen und Spezialmärkte. In Kinos und Konzertsälen dürfen drinnen maximal 250 und im Freien bis zu 500 Besucher zusammenkommen, ebenso verhält es sich bei professionell organisierten Sportveranstaltungen.

Chöre dürfen wieder proben

Proben und Konzerte von Orchestern und Musikgruppen sind sowohl draußen als auch drinnen wieder erlaubt. Selbst Chöre dürfen wieder proben - im Freien, aber auch in ausreichend großen geschlossenen Räumen, wenn dort alle einen Mindestabstand von zwei Metern untereinander einhalten können. In soziokulturellen Zentren, Bürgerhäusern und Mehrgenerationenhäusern dürfen sich Gruppen bis maximal 25 Personen treffen. Für Trauungen, Trauerfeiern und Bestattungen gibt es bei der Zahl der Teilnehmer keine Begrenzung mehr.

Ins Freibad darf man jetzt auch ohne negativen Corona-Test. In Fitness- und Sportstudios, Tanz- und Ballettschulen ist bei Kursen die Größe der Gruppen nicht mehr beschränkt. 1,5 Meter Mindestabstand zwischen den Kursteilnehmern muss aber möglich sein. Auch im Sportbereich darf wieder ohne pauschale Begrenzung der Gruppengröße im geschlossenen Raum trainiert werden. Eine Grenze gibt es aber doch noch: eine Person pro 20 Quadratmeter Hallenfläche.

Die Maskenpflicht in Räumen sowie in Gemeinschaftsbereichen im Freien bleibt bestehen. In Bildungseinrichtungen reicht eine textile Maske, ansonsten muss eine medizinische Maske getragen werden. Am Dienstag ist für Mansfeld-Südharz keine neue Corona-Infektion gemeldet worden. (mz)