Schreckschusspistolen und Reizstoffwaffen Schreckschusspistolen und Reizstoffwaffen: Sind Kleine Waffenscheine Sicherheitsrisiko?

Hettstedt/Eisleben - In Mansfeld-Südharz steigt die Zahl der Inhaber von Kleinen Waffenscheinen weiter an. Mit dieser Lizenz dürfen Schreckschusspistolen sowie Signal- und Reizstoffwaffen mitgeführt werden. Laut Kreisverwaltung besitzen aktuell 875 Personen im Landkreis einen Kleinen Waffenschein. Zum Vergleich: 2018 waren es 784, Ende 2015 lediglich 268.
Der Anstieg deutet auf ein zunehmendes Gefühl von Unsicherheit hin. Bei der Anschaffung etwa einer Schreckschusspistole spiele nicht selten Angst eine Rolle, sagte Polizeisprecherin Steffi Schwan der MZ. Sie betonte indes, dass die Kriminalitätszahlen in eine andere Richtung weisen. Die Zahl der Straftaten sei rückläufig.
Zahl der Straftaten in Mansfeld-Südharz rückläufig
„Wir sind einer der sichersten Landkreise in Sachsen-Anhalt“, sagte Schwan. Laut der Sprecherin registrierte die Polizei 2018 insgesamt 8.717 Straftaten, 2013 seien es mehr als 10.000 gewesen. Die Zahl sogenannter Rohheitsdelikte, etwa Körperverletzung, sei zurückgegangen. Einen Anstieg gab es 2018 jedoch bei den Wohnungseinbrüchen.
Eine Aussage, wie viele Schreckschusswaffen es in Mansfeld-Südharz gibt, ist laut Kreisverwaltung nicht möglich. Sie könnten ab 18 Jahren frei erworben werben und müssten nicht registriert werden, sagte Kreissprecher Uwe Gajowski.
„Der Kleine Waffenschein erlaubt lediglich das Führen dieser Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen und er gilt nicht für eine bestimmte Waffe. Daher ist es möglich, dass ein Inhaber einer solchen Erlaubnis auch mehrere solcher Waffen besitzt.“ Für den Kleinen Waffenschein müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, Ausschlusskriterien sind etwa eine Drogen- oder Alkoholabhängigkeit.
Scharfe Waffen von Schreckschusspistolen nicht sofort zu unterscheiden
Bei der Polizei sieht man den Trend zu mehr Kleinen Waffenscheinen skeptisch. Auseinandersetzungen könnten durch Schreckschusswaffen stärker eskalieren. Schreckschusswaffen dürfen in der Öffentlichkeit nicht abgefeuert werden, es sei denn, es besteht Notwehr.
Polizeisprecherin Schwan weist zudem darauf hin, dass es für Polizisten im Einsatz oft nicht auf Anhieb zu erkennen ist, ob es sich um eine scharfe Waffe handelt oder nicht.
Im Landkreis steigt auch die Zahl der erlaubnispflichtigen Schusswaffen, die sich in privater Hand befinden. Laut Behörde gab es im Vorjahr 10.176 Schusswaffen, aktuell sind es 10.345. Sie verteilen sich laut Kreisverwaltung auf 2.315 Besitzer. (mz)