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Eigentbetrieb reagiert auf Nachfrage Organisation von Sperrmüll- und Grünabfallentsorgung in MSH auch online möglich

Von Joel Stubert 06.09.2021, 12:23
 Die Entsorgung von Sperrmüll kann auch online beantragt werden.
Die Entsorgung von Sperrmüll kann auch online beantragt werden. (Foto: Maik Schumann)

Eisleben/Hettstedt/Sangerhausen/MZ - Wer seinen Sperrmüll entsorgen lassen will, der kann dies in Zukunft zusätzlich auch über das Internet beantragen. Gleiches gilt auch, wenn man Elektroaltgeräte oder Grüngut zur Abholung beantragen möchte. Das teilte die Kreisverwaltung mit.

Kostenfreie Abholung von bis zu vier Kubikmeter Sperrmüll im Jahr

Damit reagiert der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft auf die Nachfrage der Bürger und den Zeitgeist, denn vielfach wird eine Organisation über das Internet als unkomplizierter empfunden. Man vergrößere damit das Dienstleistungsangebot des Eigenbetriebs, heißt es dazu beim Kreis. Um sich anzumelden, kann man künftig auf der Internetseite des Eigenbetriebes unter www.abfallwirtschaft-msh.de fündig werden.

„Nach der Anmeldung erhalten die Bürgerinnen und Bürger einen Termin genannt, zu dem die Entsorgung erfolgt“, erläutert Kreissprecher Uwe Gajowski.

Im konkreten Fall bedeute das für die Entsorgung von Sperrmüll: Bis zu zwei Mal in einem Kalenderjahr kann jeder Bürger oder jede Bürgerin die kostenfreie Abholung von bis zu jeweils zwei Kubikmetern sperriger Abfälle anmelden. Über das Online-Formular können nunmehr bis maximal vier Kubikmeter sperriger Stücke für eine Abholung angemeldet werden. Diese werden dann am Abholtermin durch den Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Mansfeld-Südharz beziehungsweise von ihm beauftragte Sammelfirmen mitgenommen. Das jährliche Freikontingent bei Sperrmüll beträgt pro Haushalt insgesamt vier Kubikmeter.

Abholung von Grünabfall und Elektroschrott

In der Abfallart Grünabfall werden den Bürgern drei Termine für die Entsorgung angeboten, so dass jeder Anmelder die Wahlmöglichkeit erhält, einen ihm genehmen Termin für die Abholung des Grünabfalls zu vereinbaren, heißt es vonseiten der Kreisverwaltung. Die kostenfreie Abholung von Elektroaltgeräten kann pro Haushalt ebenfalls zwei Mal im Kalenderjahr in Anspruch genommen werden. Pro Haushalt und Kalenderjahr umfasst das Freikontingent vier Elektrogroßgeräte (zum Beispiel Kühlschränke, Waschmaschinen, Wäschetrockner, Fernseher oder Monitore) oder vier Gebinde aus Elektrokleingeräten.

Dieses Freikontingent kann mit einer Anmeldung und Abholung oder verteilt auf zwei Anmeldungen und Abholungen in Anspruch genommen werden.