Kassenärztliche Bereitschaftsdienst Kassenärztliche Bereitschaftsdienst: Für Notfälle: Was Patienten beachten müssen

Sangerhausen - Fast jeder war wahrscheinlich schon einmal in einer solchen Situation: Am Feiertag oder Wochenende stellt sich ganz plötzlich starkes Bauchweh ein, hohes Fieber oder eine Bindehautentzündung. Doch ist das sofort ein Fall für die Notaufnahme? Oder sollte sich das besser ein niedergelassener Arzt ansehen?
Wer am Wochenende oder Feiertag einen Arzt konsultieren muss, ist häufig beim kassenärztlichen Bereitschaftsdienst richtig aufgehoben. Er ist unter der bundesweit einheitlichen Telefonnummer 116117 ohne Vorwahl erreichbar und kostenfrei. Die MZ hat der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt die wichtigsten Fragen gestellt.
Ich bekomme an einem Samstagabend starke Bauchschmerzen und muss mich übergeben, bin aber bei vollem Bewusstsein. Was muss ich tun, damit mir geholfen wird?
Bei Lebensgefahr oder Gesundheitsbeschwerden mit möglicherweise irreversiblen Schäden ist rund um die Uhr der Rettungsdienst unter der Rufnummer 112 zu alarmieren. Wer außerhalb der üblichen Sprechzeiten von Praxen niedergelassener Vertragsärzte, also in der Nacht, an einem Wochenende und an den Feiertagen, unter akuten Erkrankungen leidet, deren Behandlung nicht bis zum nächsten Tag warten kann, ruft unter der kostenlosen Rufnummer 116117 den vertragsärztlichen Bereitschaftsdienst um Hilfe.
In Abhängigkeit von Ihrem Standort in Sachsen-Anhalt erreichen Sie mit der 116117 zu den Bereitschaftsdienstzeiten den für Sie zuständigen diensthabenden Arzt oder zunächst eine Leitstelle, die sich um Ihr Anliegen kümmert. In beiden Fällen wird zunächst Ihr medizinischer Versorgungsbedarf ermittelt, um Ihnen das passende Hilfsmittel anbieten zu können.
Wer entscheidet, ob es sich um einen Fall für den Bereitschaftsdienst oder die Notaufnahme handelt?
Im Landkreis Mansfeld-Südharz erreichen die Anrufer via 112 die zuständige Leitstelle des Rettungsdienstes. Dort nimmt speziell geschultes Personal eine Ersteinschätzung Ihres Behandlungsbedarfes vor und aktiviert entweder den Rettungsdienst, der Sie gegebenenfalls auch in ein Krankenhaus einweisen kann. Die Leitstelle kann aber auch den vertragsärztlichen Bereitschaftsdienst für Ihre Behandlung hinzuziehen.
Über die 116117 erreichen die Hilfesuchenden derzeit direkt den diensthabenden Bereitschaftsarzt, welcher die Ersteinschätzung Ihres Gesundheitszustandes vornimmt. Falls der Arzt aus dem Gespräch heraus einen Fall für den Rettungsdienst erkennt, wird er diesen alarmieren. Andernfalls wird er selbst Ihre Versorgung übernehmen.
Wenn meine Krankheit nicht so ernst ist, dass ich in ein Krankenhaus muss, was geschieht dann?
Wenn Sie für sich entscheiden, dass sie eine medizinische Behandlung außerhalb der Praxissprechzeiten benötigen, obwohl Ihre Erkrankung nicht schwerwiegend und/oder lebensbedrohlich erscheint, ist der vertragsärztliche Bereitschaftsdienst die richtige Wahl.
Über die entsprechende Rufnummer 116117 erhalten Sie Auskunft über die Möglichkeiten der Versorgung Ihrer Erkrankung. Je nach Uhrzeit, Ihrer Mobilität und der Art der Erkrankung gibt es folgende Möglichkeiten: Eine telefonische Beratung; das Aufsuchen einer Bereitschaftsdienstpraxis in Eisleben, Hettstedt und Sangerhausen; ein Aufsuchen des diensthabenden Bereitschaftsarztes in seiner eigenen Praxis oder ein Hausbesuch durch diesen.
Ein allgemeiner ärztlicher Bereitschaftsdienst wird in Sachsen-Anhalt und auch in ganz Deutschland flächendeckend außerhalb der üblichen Sprechstundenzeiten der Praxen der niedergelassenen Vertragsärzte angeboten.
Werden Unterschiede gemacht zwischen Patienten, die alt und gebrechlich sind, und Jüngeren, die selbst eine Bereitschaftspraxis aufsuchen können?
Eine sachgerechte Patientenversorgung richtet sich an verschiedenen Gegebenheiten aus. Die Aspekte können dabei sicherlich einen Einfluss haben, ob ein Hausbesuch durch den Bereitschaftsarzt oder das Aufsuchen einer Bereitschaftspraxis geeigneter ist.
Grundsätzlich gilt, dass Patienten einen Anspruch auf Besuchsbehandlung haben, wenn ihnen das Aufsuchen des Arztes in dessen Praxisräumen wegen einer Krankheit nicht möglich oder nicht zumutbar ist.
Was passiert, wenn ich am Wochenende einen Facharzt aufsuchen muss – etwa einen Augenarzt?
Fachärztliche Bereitschaftsdienste für Augenheilkunde, Kinderheilkunde oder für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde liegen wie der allgemeine ärztliche Bereitschaftsdienst in der Obhut der Kassenärztlichen Vereinigung.
Im Landkreis Mansfeld-Südharz existieren ein augenärztlicher Bereitschaftsdienst und im Gebiet um Hettstedt und Eisleben (bis Querfurt) ein fachgebietlicher Bereitschaftsdienst für HNO. Er steht von Freitagnachmittag bis Montagmorgen zur Verfügung.
Beide Dienste sind in Form eines Rufdienstes organisiert. Das heißt, dass die Patienten in der regionalen Presse die Rufnummern der diensthabenden Ärzte ersehen können. Der Augenarzt sowie der HNO-Arzt werden mit dem Anrufer schließlich das weitere Vorgehen besprechen.
Aufgrund der speziellen technischen Ausstattung der Augen- und HNO-Ärzte werden die Behandlungen oft in den eigenen Praxisräumen durchgeführt.
Was muss ich tun, wenn ich unter der Nummer des Bereitschafts-Facharztes nur die Mailbox erreiche?
Der augenärztliche sowie der HNO-Bereitschaftsdienst sind zusätzliche Angebote der jeweiligen Fachärzte, anders als der flächendeckend organisierte allgemeine Bereitschaftsdienst, an dem Ärzte aller Fachgebiete teilnehmen und der keine Spezialisierung besitzt.
Demgemäß gibt es in Sachsen-Anhalt die fachgebietlichen Bereitschaftsdienste für Augenheilkunde und HNO nicht flächendeckend.
Falls die Mailbox beim Anrufen eines Facharztes anspringt, wird dieser sich aktuell in einer Behandlung befinden. In einem solchen Fall ist ein weiterer Anruf anzuraten oder das Besprechen der Mailbox.
Der Arzt ruft, falls Sie eine Rückruftelefonnummer hinterlassen, zurück und bespricht mit Ihnen das weitere Vorgehen. Wartezeiten sind gegebenenfalls in Kauf zu nehmen, da die Patientenanliegen gemäß Dringlichkeit versorgt werden.
So müsste man unter Umständen etwas Geduld mitbringen, falls Rezepte zur Behandlung von akuten Erkrankungen wie einer Bindehautentzündung ausgestellt werden müssen. Womöglich haben sich auch andere Patienten mit dringlicheren Gesundheitsproblemen bereits vorgestellt.
(mz)