Gleich neben die Tonne Gleich neben die Tonne: Papiersäcke oder Astbanderolen als Ersatz fürs Verbrennen

Sangerhausen/Eisleben/Hettstedt - Seit dem 1. Juli darf in Mansfeld-Südharz generell kein Grünschnitt mehr verbrannt werden. Diese Verfügung des Landkreises hatte für einigen Wirbel gesorgt. Vor allem die Besitzer größerer Grundstücke fürchteten, ihre Gartenabfälle nicht mehr mit vertretbarem Aufwand loszuwerden.
Als Reaktion auf die Kritik hat der Landkreis bei der Ausschreibung der Müllentsorgung für die nächsten drei Jahre Wert auf neue Möglichkeiten für den Grünabfall gelegt. Am 11. Dezember wird der Kreistag den Entwurf der entsprechend geänderten Abfallsatzung auf dem Tisch haben.
Entsorgung von Gartenabfällen soll einfacher werden
Für die Bürger soll es demnach einfacher werden, ihre Gartenabfälle abholen zu lassen. Zum Beispiel, indem sie sie in die kostenpflichtigen Papiersäcke oder Astbanderolen des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft verpacken und bei der regulären Abfuhr der Biotonne mit abholen lassen.
Bis zu drei solcher Bündel oder Säcke soll man einfach neben die Biotonne legen können. Nur, was darüber hinausgeht, muss noch vorher angemeldet werden - bisher war eine solche Anmeldung generell nötig. Das bleibt allerdings für diejenigen Haushalte, die keine Biotonne nutzen, auch weiterhin die Regel.
Mansfeld-Südharz: Entsorgung von Grünschnitt über Banderolen und Sperrmüllkarte
Möglicher neuer Aufreger: Der Preis für die Banderolen wird sich verdoppeln. Laut neuer Gebührensatzung sollen sie künftig einen Euro kosten. Nur die Papiersäcke sollen wie bisher für 50 Cent zu haben sein.
Die Sperrmüllkarte soll man auch künftig nutzen können, um seinen Grünabfall loszuwerden. Und das nicht mehr nur von März bis November, sondern das ganze Jahr über. Die Menge bleibt jedoch auf zweimal drei Kubikmeter beschränkt. Aber: Man soll diese Möglichkeit künftig nicht mehr nur an seinem Wohnort, sondern auch an einer anderen Adresse nutzen können.
Sperrmüllkarte auch an anderer Adresse nutzbar
Damit reagiert der Entsorger auf das Problem von Leuten, die den Grünabfall an ihrem Gartengrundstück loswerden müssen. Auch dort soll man künftig zweimal im Jahr die Sperrmüllkarte für die Grünentsorgung nutzen können, ohne extra dafür bezahlen zu müssen. Der Garten muss allerdings im Landkreis Mansfeld-Südharz liegen und über eine Straße erreichbar sein.
Nach der neuen Satzung sollen Kleingartenanlagen auch Container für den Grünschnitt bestellen können. Die sollen dann bis zu drei Tage an der Anlage bereit stehen. Ein Container mit sieben Kubikmeter Fassungsvermögen soll 80,75 Euro kosten, für einen 36 Kubikmeter fassenden Abrollcontainer müssten die Sparten 244 Euro zahlen. Damit wären dann aber nur der Transport und das Aufstellen erledigt. Für die Entsorgung des Inhalts fallen zusätzliche Kosten von 42 Euro pro Tonne an.
Die Vorstände der Kleingartenanlagen müssen mindestens zwölf Wochen vor der ersten Nutzung eines Containers den Antrag beim Landkreis stellen. Dann wird geprüft, ob die Anlage per Straße zu erreichen ist und wo der Container aufgestellt werden könnte.
Grünschnitt: Kleingartenanlagen könnten Container nutzen
Es sei für die Verwaltung schwierig gewesen, für diese Container-Variante die Gebühren anzusetzen, heißt es in der Beschlussvorlage für den Kreistag. Denn es gebe keine Erfahrungswerte. Und trotz wiederholter Bitte der Landrätin, den voraussichtlichen Bedarf anzumelden, hätten die Kleingartenanlagen - bis auf jene aus dem Raum Hettstedt - sich nicht zurückgemeldet. Deshalb werde man diese Gebühren wahrscheinlich noch anpassen müssen.
In den Gartenvereinen dürften die Kosten ohnehin nicht auf Begeisterung stoßen. War das Verbrennen bisher doch quasi eine Gratis-Variante, den Grünabfall verschwinden zu lassen.
Mit den Kosten für die Containerentsorgung in Gartenanlagen dürften andere Bürger aber nicht belastet werden, heißt es in der Beschlussvorlage. „Zur Wahrung des gebührenrechtlichen Äquivalenzprinzips“ dürfte dieses Angebot nicht von anderen Gebühren quersubventioniert werden. (mz)