Gesellschaft für Lebensorientierung Gesellschaft für Lebensorientierung: Verfahren gegen "Leo" geht in die nächste Runde
Sangerhausen - Trotz einer Niederlage vor dem Verwaltungsgericht in Halle geht das Tauziehen um eine Anerkennung des umstrittenen Vereins für Lebensorientierung („Leo“) aus Bennungen als freier Träger der Jugendhilfe in eine neue Runde.
Der Jugendhilfeausschuss folgte am Montag einem Vorschlag, den Verein, der der sogenannten Homo-Heiler-Szene in Deutschland zugeordnet wird, zu überprüfen und gegebenenfalls erneut aus dem Jugendhilfeausschuss auszuschließen. Gleichzeitig verzichtete der Landkreis wegen zu geringer Erfolgsaussichten darauf, gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Berufung einzulegen. Das Gericht hatte den Ausschluss von „Leo“ aus dem April 2014 für nichtig erklärt. Unter anderem hatten die Richter die vorgelegte Begründung für nicht ausreichend erachtet.
„Wir dürfen es jetzt nicht wieder versäumen, vorher unsere Hausaufgaben richtig zu machen“, gab Ausschussmitglied Stefan Müller der Verwaltung mit auf den Weg. Zudem sei der Verzicht auf eine Berufung vor Gericht keinesfalls als eine Rehabilitierung von „Leo“ zu sehen.
Jugendamtsleiter Sven Vogler hatte daran erinnert, dass es im Vorfeld des Ausschlussverfahrens Hinweise darauf gegeben habe, dass die Vereinsarbeit mit den Normen der Kinder- und Jugendhilfe sowie dem Grundgesetz kollidiere. So habe der Vereinsvorsitzende von „Leo“ Homosexualität als psychische Krankheit bezeichnet, die therapierbar sei. (mz)