Besitzer gesucht Besitzer gesucht: Was mit abgestellten Autos passiert

Sangerhausen/Eisleben - Wenn das Nummernschild am abgestellten Auto fehlt, dann ist das eine Aufgabe für Norbert Schulze und seine Kollegen vom Ordnungsamt in Eisleben. „Wir kümmern uns umgehend, sobald ein Fahrzeug kein Kennzeichen mehr hat“, sagt Schulze. Solche herrenlosen, verwaisten Autos sind keine Seltenheit in Mansfeld-Südharz.
Im vergangenen Jahr waren es nach Angaben des Landkreises 69 Fahrzeuge, die dem Umweltamt gemeldet wurden. 2017 waren es sogar 73 gewesen. In gut drei Viertel der Fälle könne der Besitzer ermittelt werden, bei einem Viertel kümmert sich das Umweltamt um die Entsorgung. Heißt: Die Autos werden abgeschleppt und verschrottet.
Prozedere dauert bis zu halben Jahr
Allerdings sind die Zahlen nicht vollständig, denn zunächst sind jeweils die Ordnungsämter der Kommunen zuständig - und die verfahren in solchen Fällen höchst unterschiedlich. „Wir melden nicht jedes Fahrzeug an den Landkreis, wir kümmern uns erst einmal selbst“, sagt etwa Norbert Schulze.
Zwischen 15 und 20 Fahrzeuge seien es allein in Eisleben jedes Jahr. Ein anhaltendes Problem, und auch optisch keine Bereicherung. „Bis die Autos entfernt sind, ist das ein unschöner Anblick. Ein gutes Fahrzeug lässt ein Besitzer meist nicht stehen“, sagt Schulze.
Wenn das Auto in einem einigermaßen vernünftigen Zustand ist, versucht das Ordnungsamt anhand der Fahrgestellnummer den Besitzer zu ermitteln und zu erreichen. Gelingt das nicht, werden die Fahrzeuge in der Regel verschrottet. Das ganze Prozedere könne innerhalb weniger Tagen über die Bühne gehen - oder bis zu einem halben Jahr dauern.
Besitzern droht bis zu 100 Euro Geldstrafe
Auch in Sangerhausen kennt man das Problem. „Das sind keine Nobelkarossen, sondern meist alte Fahrzeuge mit etlichen Dellen“, sagt Mario Bößenroth vom städtischen Ordnungsamt. In der Kreisstadt seien es bis zu 15 herrenlose Fahrzeuge jedes Jahr. „Wenn die Autos augenscheinlich Schrott sind, melden wir das an das Umweltamt des Landkreises“, sagt Bößenroth.
Andernfalls versuche man, auf den Halter zuzugehen. Das Abstellen eines nicht angemeldeten Autos im öffentlichen Raum sei dabei eine Ordnungswidrigkeit. Wenn der Besitzer ausfindig gemacht werden kann, verhänge man meist eine Geldstrafe bis zu 100 Euro. Entscheidend sei jedoch die Mitwirkung des Besitzers.
„Wenn der Halter willig ist und das Fahrzeug nur einen Tag da stand, verhängen wir keine Strafe.“ Dabei ist das Ordnungsamt nur zuständig, wenn die Fahrzeuge auf städtischem Gebiet stehen. „Oft werden Autos auf dem Gelände von Wohnungsgenossenschaften abgestellt“, sagt Bößenroth. Dann sei man nicht verantwortlich.
Abgestellte Autos als Übungsobjekte
Anders verfährt man etwa in Hettstedt oder der Einheitsgemeinde Gerbstedt. Wie die Ordnungsämter auf MZ-Nachfrage mitteilten, werde hier ausnahmslos jedes verwaiste Fahrzeug an den Landkreis gemeldet. In Hettstedt seien es in diesem Jahr bereits mehr als zehn Fahrzeuge gewesen, in Gerbstedt im Vorjahr ebenfalls zehn.
Nicht alle Fahrzeuge werden hier jedoch direkt verschrottet, wenn der Besitzer nicht ausfindig gemacht werden kann. „Wir hatten auch schon Fälle, in denen wir die Autos für Feuerwehrübungen verwenden konnten“, sagt Hans-Joachim Burkardt, Leiter der Ordnungsverwaltung der Einheitsgemeinde. So könne damit das Auf- und Zerschneiden der Karosserie für den Ernstfall geprobt werden.
Wird ein herrenloser Pkw beim Landkreis gemeldet, setzt das Umweltamt dem Halter zunächst eine einmonatige Frist und klebt einen Aufkleber auf das Auto. Erst danach kann es als „Altfahrzeug“ eingestuft und entsorgt werden. Geht von dem Pkw eine unmittelbare Gefahr aus, etwa wenn Öl oder Bremsflüssigkeit auslaufen, muss das Umweltamt sofort aktiv und das Altfahrzeug geborgen und sichergestellt werden. (mz)