Änderung gilt ab dem nächsten Jahr Berga erhöht Pachtgebühr für Garagen

Berga/MZ - Garagenbesitzer in Berga müssen für die Pacht künftig tiefer in die Tasche greifen: Der Gemeinderat der Gemeinde Berga hat eine Erhöhung der Garagenpachtgebühren in Berga und den Ortsteilen beschlossen. Der Gemeinderat stimmte in der Sitzung am Donnerstagabend einstimmig und ohne weitere Diskussionen für einen entsprechenden Beschluss.
Demnach soll die Nutzungsgebühr für Garagenstandorte in der Gemeinde Berga und den Ortsteilen ab dem 1. Januar 2022 auf 120 Euro jährlich beziehungsweise 10 Euro monatlich angehoben werden. Laut dem Beschluss werden die betroffenen Nutzer angeschrieben und ihnen wird die Änderung der Nutzungsgebühr ohne einen Änderungsvertrag mitgeteilt.
Anpassung an Reform
Gemäß Schuldrechtsanpassungsgesetz befinden sich die Garagen auf öffentlichem Grund und Boden im Eigentum der Kommunen, heißt es zur Begründung in dem Beschluss. Demnach wurden die Nutzungsverträge bisher angepasst und die Steuern für die Gebäude sowie die Nutzungsgebühr von den Nutzern bezahlt. Seit 2017 beträgt die Nutzungsgebühr 70 Euro jährlich pro Pkw-Garage. Durch die Grundsteuerreform erfolge die Bewertung der Grundstücke mit Bebauung durch das Finanzamt ausschließlich an die Eigentümer von Grund und Boden, heißt es in dem Beschluss des Gemeinderats. Ab dem 1. Januar 2022 sei die Steuer rechtlich nur noch von den Eigentümern des Grund und Boden zu zahlen. Zukünftig erhalte somit die jeweilige Kommune hierfür den Steuerbescheid.
Angemessene Gebühr
Die dabei entfallenden Steuern für die Gemeinde Berga als Eigentümerin seien durch die Erhöhung der Nutzungsgebühr auszugleichen. Gemäß der allgemeinen Preisentwicklung und der ortsüblichen Nutzungsentgelte sei hier ein Nutzungsentgelt für die Garagenstandorte von 10 Euro monatlich angemessen. Es werde daher vorgeschlagen, für die bebauten Pkw-Stellplätze die Nutzungsgebühr in der Gemeinde Berga und den Ortsteilen ebenfalls auf 120 Euro jährlich beziehungsweise 10 Euro monatlich zu erhöhen, heißt es in dem Beschluss.
Hintergrund der Erhöhung der Nutzungsgebühr für die Garagenstandorte ist, dass der Bund die Grundsteuer für die Garagenflächen ab dem nächsten Jahr erstmals von der Gemeinde Berga einzieht, die Eigentümerin der Grundstücke ist. Bisher hatten die Garagenbesitzer die Grundsteuer bezahlt. Um finanziellen Schaden von der Gemeinde Berga abzuwenden, müsse man die Garagenpachtgebühren anpassen, heißt es zur Begründung in dem Beschluss. Durch die Grundsteuerreform erfolgt die Bewertung der Grundstücke nach neuem Recht nun erstmals zum 1. Januar 2022. Zuvor hatten bereits die Gemeinde Wallhausen und die Stadt Kelbra eine Erhöhung der Nutzungsgebühr für die Garagenstandorte auf ebenfalls 120 Euro jährlich ab dem kommenden Jahr beschlossen.