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Mitschülerin mit Messer bedroht Benndorf: Mitschülerin mit Messer bedroht, Anzeige gegen 15-Jährigen

Von Jörg Müller 03.05.2018, 15:06
Die Schule in Benndorf.
Die Schule in Benndorf. Lukaschek

Benndorf - Ein 15-jähriger Schüler, der am Mittwoch in der Sekundarschule Benndorf eine 14-jährige Mitschülerin mit einem Messer bedroht hatte, ist für fünf Schultage vom Unterricht suspendiert worden.

Diese Maßnahme solle „die Situation deeskalieren“, so die Sprecherin des Landesschulamtes, Silke Stadör. „Eine Bedrohung mit einem Messer ist ein sehr drastischer Fall von Gewalt in der Schule. Darauf muss unmittelbar reagiert werden.“ Eine Klassenkonferenz werde über geeignete Ordnungsmaßnahmen entscheiden.

Hintergrund der Auseinandersetzung sei ein persönlicher Konflikt zwischen den Beteiligten gewesen, so die Sprecherin. „Der Jugendliche war aggressiv gestimmt.“

Ausgelöst habe den Vorfall dann ein Ball, den er im Sportunterricht abbekommen habe. Laut Polizei hatte der Schüler plötzlich ein Messer gezogen und die Mitschülerin bedroht.

Messerangriff auf Schülerin in Benndorf: Polizei mit Großaufgebot im Einsatz

Die Schule informierte sofort die Polizei. „Wir nehmen so etwas sehr ernst“, so Polizeisprecherin Steffi Schwan. „Wenn wir ,Schule‘ und ,Messer‘ hören, schrillen die Alarmglocken.“

Deshalb sei die Polizei mit einem größeren Aufgebot zur Schule gefahren. „Wir konnten aber schnell Entwarnung geben.“ Der Schüler hatte das Messer bereits freiwillig an den Lehrer übergeben.

Wie Schwan sagte, sei gegen den strafmündigen 15-Jährigen Anzeige wegen Bedrohung und Beleidigung erstattet worden. Das Messer sei ein Klappmesser mit acht Zentimeter Klingenlänge gewesen. „Ein Verstoß gegen das Waffengesetz liegt nicht vor.“

Laut der Schulamts-Sprecherin müsse eine solche Situation pädagogisch und schulpsychologisch begleitet werden. Es seien Gespräche mit beiden Elternhäusern sowie den beteiligten Schülern geplant. Die Behörde biete schulpsychologische und schulfachliche Unterstützung an.

Dabei gehe es zum einen um die Deeskalation sowie die Sicherheit der Bedrohten, aber auch um die weitergehende Aufarbeitung des Geschehens, die Ursachenanalyse und Wiedergutmachung.

In allen Schulen gebe es seit 2013 den „Krisenordner“. Dieser enthalte Handreichungen zum Umgang mit außergewöhnlichen Vorkommnissen. Außerdem werden Fortbildungen unter anderem zur Gewaltprävention angeboten. (mz)