Verstöße gegen Bade-Verbot Verstöße gegen Bade-Verbot an Talsperren: Landkreis Harz und Talsperrenbetrieb schickt Kontrolleure

Quedlinburg - Mit den Temperaturen steigt auch das Verlangen nach Abkühlung, zum Beispiel in einem See. Doch nicht überall ist das Baden erlaubt, in verschiedenen Stauseen etwa darf sich keiner abkühlen.
Der Landkreis Harz kündigt nun an, verstärkt die Einhaltung von Badeverboten kontrollieren zu wollen. Unterstützt wird er dabei vom Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt. Per Allgemeinverfügung hat der Landkreis im Mai 2016 das Baden in der Vorsperre Rappbode, der Vorsperre Hassel, im Hochwasserrückhaltebecken Kalte Bode, der Talsperre Königshütte und der Rappbodetalsperre sowie im Teufelsteich untersagt.
Ebenfalls kontrolliert werden soll nach Angaben der Landkreisverwaltung, ob die Verbote zum Befahren eingehalten werden. Nach dem Landeswaldgesetz ist das Befahren der freien Landschaft mit Kraftfahrzeugen grundsätzlich verboten. Dieses Verbot schließt auch nicht gesondert gekennzeichnete Wald- und Feldwege mit ein.
Die Kontrolleure von Kreis und Talsperrenbetrieb können sich entsprechend ausweisen. (mz)