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Straßenverkehrsordnung Straßenverkehrsordnung: Zeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art)

23.08.2016, 13:30
Das Verkehrszeichen 250 bedeutet: Verbot für Fahrzeuge aller Art
Das Verkehrszeichen 250 bedeutet: Verbot für Fahrzeuge aller Art dpa

Das Zeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) verbietet den Verkehr mit Fahrzeugen aller Art. Es darf nur aufgestellt werden, um Straßen zu sperren, die dem öffentlichen Verkehr dienen. Voraussetzung für die Aufstellung ist eine Anordnung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.

Das Zeichen wird durch den Träger der Straßenbaulast oder den Eigentümer aufgestellt. Es dient der Verkehrsbeschränkung auf Straßen, die andernfalls mit Fahrzeugen befahren werden dürften. Es hat deshalb weder den Zweck, das nach dem Landeswaldgesetz ohnehin verbotene Fahren in Feld und Wald mit Kraftfahrzeugen außerhalb der öffentlichen Straßen zu untersagen, noch eine Sperrung nach dem Landeswaldgesetz (mit dem entsprechenden Hinweisschild) anzuordnen. Zur Abgrenzung privater Verkehrsflächen von öffentlichen Verkehrsflächen darf das Zeichen 250 nicht verwendet werden. Entsprechendes gilt auch für die Zeichen 251, 253, 255 und 260, die das Fahrverbot nur für bestimmte Fahrzeugarten anordnen. ho