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Missbrauch einer 13-Jährigen Sexueller Missbrauch eines 13-jährigen Mädchens in Wernigerode: Zwei Jahre und neun Monate Haft im Berufungsprozess gegen Arzt aus Bayern

22.11.2017, 12:37
Der angeklagte Arzt Stefan R. mit seinem Anwalt Rouven Colbatz im Landgericht Magdeburg.
Der angeklagte Arzt Stefan R. mit seinem Anwalt Rouven Colbatz im Landgericht Magdeburg. Ingo Kugenbuch

Quedlinburg/Magdeburg - Ein 50-jähriger Arzt aus Bayern ist vom Landgericht Magdeburg wegen des schweren sexuellen Missbrauchs eines 13-jährigen Mädchens zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Die dritte Große Strafkammer reduzierte damit am Mittwoch das Urteil des Amtsgerichts Wernigerode vom November 2016 um mehrere Monate.

Arzt verfolgte Missbrauch zuerst auf dem Smartphone

Der Chirurg, der in einer Klinik in der Oberpfalz als Oberarzt in der Notaufnahme arbeitet, hatte gestanden, dass er sich zunächst während eines Bereitschaftsdienstes im Krankenhaus per Skype-Videokonferenz auf dem Smartphone zum Missbrauchs des aus Quedlinburg stammenden Mädchens in Wernigerode zuschalten ließ.

Später hat er das Kind im Winter und vermutlich Frühjahr 2014 zweimal zusammen mit einem anderen Mann missbraucht.

Männer zwangen das Mädchen zum Oralverkehr

Die Männer zwangen das Mädchen zum Oralverkehr und ließen sich von ihm schließlich mit der Hand befriedigen. Die 13-Jährige wurde den Männern von ihrer Mutter für jeweils 800 Euro zum Sex angeboten.  Sie sowie der Komplize des Arztes sitzen derzeit in Haft.

Der Angeklagte wollte mit seiner Berufung vor dem Landgericht eine Milderung seiner Strafe erreichen - im Idealfall eine Bewährungsstrafe -, um seine Arbeit nicht zu verlieren. Durch die erneute Verurteilung zu einer der Strafe, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden kann, wird ihm die Regierung von Oberbayern nun höchstwahrscheinlich die Approbation entziehen.

Gegen das Urteil ist die Revision vor dem Oberlandesgericht Naumburg möglich. (iku)