Todesfall bei Jagd Prozess Amtsgericht Quedlinburg nach Todesfall bei Jagd in Ballenstedt: 22-Jährige vorm Vorwurf fahrlässige Tötung freigesprochen

Quedlinburg/Ballenstedt - Im Verfahren um den Tod eines 81 Jahre alten Jägers bei einer Jagd im Forst von Ballenstedt-Meisdorf (Landkreis Harz) ist eine 22 Jahre alte Jägerin vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen worden. Der Prozess habe keinen Beweis ergeben, dass die Angeklagte den tödlichen Schuss abgegeben habe, sagte Richter Theo Buß am Mittwoch am Amtsgericht Quedlinburg.
Die Staatsanwaltschaft hatte beantragt, die 22-Jährige zu 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit und einer Verwarnung zu verurteilen. Das Verhalten der jungen Jägerin sei ein Verstoß gegen Paragraf 3 Absatz 4 der Unfallverhütungsvorschrift Jagd, die bei jedem Schuss einen „ausreichenden Kugelfang“ vorschreibt. Der Verteidiger der jungen Frau aus Hildesheim hatte Freispruch gefordert.
Staatsanwaltschaft hatte Verwarnung und gemeinnützige Arbeit beantragt
Die Angeklagte, die Landwirtschaft studiert und aus einer Jägerfamilie stammt, hatte am 28. Oktober 2017 zusammen mit rund 60 weiteren Jägern an einer so genannten Drückjagd (Treibjagd) in einem privaten Waldstück bei Ballenstedt teilgenommen.
Dabei soll sie auf einen Hirsch angelegt haben, ihr Schuss verfehlte jedoch das Tier. Stattdessen soll ihr Projektil den etwa 200 Meter entfernten 81-jährigen Jäger aus Niedersachsen tödlich im Kopf haben.
„Wir reden auf jeden Fall von einem tragischen Unfall“, hatte Jugendrichter Theo Buß bei einem Verhandlungstag Ende November am Amtsgericht Quedlinburg erklärt. Der Tod des Jägers tue ihr unendlich leid, sie trage aber keine Schuld daran, sagte die junge Frau am Mittwoch vor Gericht. (dpa/mz/pek)