81-Jähriger bei Jagd erschossen Nach Todesfall bei Jagd in Ballenstedt: Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung gegen zwei Jäger

Ballenstedt - Über ein Jahr, nachdem ein 81-Jähriger bei einer Jagd in Ballenstedt durch einen Schuss tödlich verletzt wurde (die MZ berichtete), gibt es neue Erkenntnisse: Die Staatsanwaltschaft ermittle wegen des Anfangsverdachts der fahrlässigen Tötung gegen zwei Teilnehmer der Jagd, bestätigte Hauke Roggenbuck, Leiter der Staatsanwaltschaft Halberstadt. Weitere Angaben, etwa zum Alter der Beschuldigten oder deren Wohnort, machte der Oberstaatsanwalt nicht.
Der 81-jährige Mann aus Niedersachsen hatte Ende Oktober 2017 an einer großen Jagd in einem Privatwald bei Ballenstedt teilgenommen. Nach deren Ende wurde er zunächst vermisst, dann gesucht und schließlich tot aufgefunden. Der Rentner hatte eine Kopfverletzung; die Obduktion ergab, dass es sich um eine Schusswunde handelte und der 81-Jährige durch diese Verletzung starb. Einen Suizid hatten die Ermittler schnell ausgeschlossen.
Staatsanwaltschaft: Kein Vorsatz, sondern ein Unfall
Von einer vorsätzlichen Tötung war die Staatsanwaltschaft nicht ausgegangen - vielmehr von Fahrlässigkeit, also einem „Jagdunfall“. Zu klären sei, ob diese Fahrlässigkeit jemandem zugeordnet werden könnte, hatte der Oberstaatsanwalt im Sommer vergangenen Jahres erläutert. Über mehrere Tage war eine Tatortrekonstruktion erfolgt.
Kriminalpolizei konnte keine Teile des Projektils finden
Das Projektil selbst hatte nicht gefunden werden können, weil es laut Staatsanwaltschaft in viele Einzelteile zersprungen war. Auch Einzelteile seien nicht gefunden worden. Deshalb sei auch nicht möglich gewesen, festzustellen, aus welcher Waffe der Schuss abgegeben worden war, der den 81-Jährigen tödlich verletzte.
Die neuen Erkenntnisse, die zum Anfangsverdacht gegen die beiden Jagdteilnehmer führten, haben sich aus den Gutachten - darunter ein ballistisches - ergeben, die die Staatsanwaltschaft nach dem Vorfall in Auftrag gegeben hatte, sagte Hauke Roggenbuck.
„Das ist ein Anfangsverdacht“, unterstrich der Oberstaatsanwalt. „Das ist die unterste Verdachtsstufe.“ Die beiden Beschuldigten „werden nun die Gelegenheit haben, sich zu den Tatvorwürfen zu äußern“, so Roggenbuck. (mz)