Coronavirus Landkreis Harz erwägt Einsatz der Nachverfolgungs-App Luca: 1.066 Menschen im Harz positiv getestet, 312 infiziert
Halberstadt - Für den Landkreis Harz meldet das sachsen-anhaltische Sozialministerium am Mittwochnachmittag 36 neue Infektionen mit dem Coronavirus. Damit sind seit Ausbruch der Pandemie im Kreis 1.066 Personen positiv getestet worden, 312 sind aktuell infiziert.
Der Inzidenzwert der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen liegt dem Ministerium zufolge bei 87,2. Von der Kreisverwaltung waren am Mittwoch keine neuen Zahlen zu erfahren.
Könnte eine App indes den Gesundheitsämtern die Arbeit erleichtern? Die Nachverfolgungs-App „Luca“, teilt Kreissprecher Manuel Slawig auf MZ-Anfrage mit, sei bislang noch kein Thema im Gesundheitsamt des Harzkreises gewesen.
Salzlandkreis schloss Vertrag mit Firma aus Berlin über Warn-App Luca ab
Im Salzlandkreis hatte Landrat Markus Bauer (SPD) vor Kurzem eine Vereinbarung mit dem Berliner Start-up Nexenio geschlossen, das die App entwickelt hat. Wirte, Veranstalter von Konzerten oder Betreiber von Pflegeheimen sollen mithilfe der App anonyme QR-Codes auf den Smartphones der Besucher scannen können.
Wird dem Gesundheitsamt später ein Coronafall bekannt, bittet es den Betroffenen via App um die Freigabe seiner Daten - und sieht, wenn es diese erhält, wo sich der Infizierte in den vergangenen 14 Tagen aufgehalten hat.
„Grundsätzlich ist alles zu begrüßen, was die Arbeit der Gesundheitsämter bei der so wichtigen Kontaktnachverfolgung unterstützen kann und für Entlastung sorgt“, erklärt Slawig.
Daher werde sich die Kreisverwaltung mit der Initiative in Verbindung setzen und prüfen, ob ein Einsatz infrage komme. Seit einiger Zeit gingen immer wieder Angebote verschiedenster die Arbeit der Gesundheitsämter unterstützender Apps und Programme ein. Diese Offerten würden nach und nach geprüft.
Kreisverwaltung Harz will nun auch Gespräche mit Firma Nexenio führen
Slawig räumt ein, dass die derzeitige Regelung zu Besuchen in Pflegeheimen für die Einrichtungen mit Schwierigkeiten verbunden sei. Zwar sehe die Eindämmungsverordnung des Landes ein tägliches Recht auf Besuche von Bewohnern ausdrücklich vor.
„Wie diese Besuche realisiert werden, obliegt der Regelung der jeweiligen Einrichtung“, schildert Slawig. Die Heime könnten beispielsweise sogenannte Schnelltests bei Besuchern durchführen. Je Bewohner könnten bis 20 Tests im Monat abgerechnet werden.
„Allerdings wird nur der Test an sich vergütet“, betont der Sprecher. Die Arbeitsleistung zur Durchführung müsse die Einrichtung tragen, was viele Heime vor personelle Probleme stelle. (mz)