Frau kassierte über Jahre Rente Gewaltsamer Tod eines Rentners 2001 in Rieder bei Ballenstedt: Landgericht verhandelt Tod eines Rentners

Rieder - Die Anklage ist zugelassen: Über den Fall einer Frau aus Rieder, die ihren Nachbarn erschlagen und über Jahre dessen Rente kassiert haben soll, entscheidet nun das Magdeburger Landgericht. Die Verhandlung beginnt am Dienstag um 9 Uhr, fünf weitere Prozesstermine für Ende August und Anfang September sind angesetzt.
Im Jahr 2016 war der Rentenversicherung aufgefallen, dass ein Mann aus Rieder, der damals 96 Jahre alt gewesen wäre, seit über einem Jahrzehnt nicht zum Hausarzt gegangen war. Für Ermittlungen sah sich die Polizei im Oktober desselben Jahres in dem Haus um - und fand im Boden vergrabene Leichenteile.
Sie stellte fest, dass es sich bei dem Toten um den Hausbewohner handelt. Die damals 59-jährige Nachbarin soll seine Rente jahrelang auf das Konto ihres eigenen Mannes überweisen lassen haben. Sie räumte schließlich ein, den Rentner 1994 oder 1995 erschlagen zu haben.
Frau behauptete anfangs, den Rentner Mitte der 1990er Jahre erschlagen zu haben
Zuvor hatte sie ihn mehrere Jahre lang in seiner Wohnung versorgt. Die Staatsanwaltschaft ging bislang von einem Totschlag aus, der nach 20 Jahren verjährt wäre. Es schien zunächst, dass die Frau nicht dafür bestraft würde, den Mann getötet zu haben.
Dann zeigten jedoch weitere Ermittlungen, dass der Rentner nach 1995 noch gelebt haben muss. Aufgrund von Zeugenaussagen geht die Justiz derzeit davon aus, dass die Tat erst im September oder Oktober 2001 geschehen ist. Damit wäre der Totschlag noch nicht verjährt.
Darüber hinaus muss sich die Riederanerin wegen gewerbsmäßigen Betrugs verantworten, bei dem ein Schaden von 100.000 Euro entstanden sein soll. Das mögliche Strafmaß liegt laut Gericht für den Totschlag bei einer Freiheitsstrafe zwischen fünf und 15 Jahren und bei dem Betrug zwischen sechs Monaten und zehn Jahren.
Aufgrund von Zeugenaussagen wird davon ausgegangen, dass das Opfer im Jahr 2001 getötet worden ist
Mit einem Messer und einem Beil soll die heute 62-jährige Angeklagte den damals 81-Jährigen im Streit angegriffen haben, heißt es in der Anklageschrift. Der sei in der Folge an seinen schweren Verletzungen gestorben, und die Frau soll seinen Körper in den darauffolgenden Tagen im Keller des Hauses vergraben haben. Durch die Aussagen der zwölf Zeugen sollen in den kommenden Prozesstagen die Einzelheiten der Tat klarer werden. (mz/brt)