Erste Brunnen versiegen Erste Brunnen versiegen: "Wir wissen nicht warum wir sind keine Geologen"

Reinstedt - Die Böden im Landkreis Harz leiden das dritte Jahr unter Trockenheit und Dürre. Und so wirft eine Entscheidung des Landesamtes für Geologie und Bergwesen (LAGB) bei Bürgern in Reinstedt Fragen auf: Die Behörde erlaubt der RKW Reinstedter Kieswerke GmbH, jährlich 700.000 Kubikmeter Wasser - bei gleichzeitiger Rückleitung des genutzten Wassers - aus der Umwelt zu entnehmen.
Wurde der Landkreis in die Entscheidung des Bergamtes einbezogen? Auf ihre Frage an den Kreistag hat Angela Klug von der Reinstedter Bürgerinitiative „Nein zur Deponie!“ eine Antwort erhalten, allerdings seien sie und ihre Mitstreiter damit nicht zufrieden, sagt die Reinstedterin im MZ-Gespräch.
Nur fünf Prozent der Wassermenge genutzt?
Sie haben eine Nachfrage an das Umweltamt des Kreises gestellt. Denn wofür müssten 100 Prozent Wasser entnommen werden, wenn 95 Prozent wieder zurückgeführt werden?, fragt Klug angesichts der Angaben der Harzer Kreisverwaltung, wonach sich die tatsächliche Wasserentnahmemenge durch das Kieswerk auf 35.000 Kubikmeter im Jahr beläuft - der Rest fließt demnach zurück.
Ginge es nicht auch anders?, fragen sich die Reinstedter. „Wir haben noch weitergehende Fragen, die Antworten sind bis jetzt nicht wirklich erhellend“, sagt Angela Klug, die die Wassermenge von 700.000 Kubikmetern „gigantisch“ findet: Würde man das Wasser in Putzeimer füllen und die nebeneinander stellen, würden sie den halben Äquator umspannen, macht sie deutlich.
„Wo ist da die Verhältnismäßigkeit?“
„Wir wollen nichts unterstellen, nur Antworten auf Fragen“, betont die Reinstedterin. Denn im Ort hätten Einwohner schon verstärkt davon berichtet, dass Brunnen trockenfallen. „Wir wissen nicht, warum, wir sind keine Geologen“, sagt Klug. Man wolle dem Kieswerk nicht den Kiesabbau verbieten, betont sie, aber als Privatperson dürfe man nicht mit einem Eimer an die Selke gehen und Wasser entnehmen, das sei verboten. „Wo ist da die Verhältnismäßigkeit? Im Sinne der Umwelt ist das für uns eine ganz eklatante Frage.“
Die Reinstedter Kieswerke haben „ein hydrogeologisches Gutachten einschließlich Erläuterungsbericht, einen Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie sowie die Unterlagen ... zur allgemeinen Umweltverträglichkeitsprüfung, in denen die Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser ausführlich untersucht und berücksichtigt wurden“, heißt es seitens der Harzer Kreisverwaltung.
Keine Versagungsgründe erkennbar
Und weiter: „Anhand dieser konnte die Reinstedter Kieswerke GmbH als Antragsteller nachweisen, dass der Zustand des betroffenen Grundwasserkörpers und die anliegenden Oberflächengewässer nicht verschlechtert werden sowie die beantragte Wasserentnahme mit keinen erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen verbunden ist.“
Das LAGB habe bereits im Antragsverfahren von der Unteren Wasserbehörde und der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Harz sowie vom Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (Gewässerkundlicher Landesdienst) entsprechende Stellungnahmen eingeholt, heißt es weiter: „Hier stellte der Landkreis Harz im Rahmen der Prüfung fest, dass gegen die Erteilung der neuen wasserrechtlichen Erlaubnis keine wasserwirtschaftlichen Versagungsgründe bestehen.“ Die Untere Wasserbehörde hat unter Einbeziehung der Unteren Naturschutzbehörde „nach angemessener fachlicher Würdigung“ ihr Einvernehmen gemäß Wasserhaushaltsgesetz zur wasserrechtlichen Erlaubnis des Landesamtes erklärt.
„Offene Augen und Ohren“
Zur Begründung heißt es: „Das Einvernehmen konnte nicht versagt werden, da es durch die Wiedereinleitung von 95 Prozent der entnommenen Wassermenge zu einem vertretbaren Wasserverlust für den betroffenen Grundwasserkörper kommt.“
Der Bürgerinitiative reicht das nicht. Man habe „offene Augen und Ohren“, sagt Angela Klug und verweist auf die geplante Hochdeponie in Reinstedt, gegen deren Errichtung die Bürgerinitiative kämpft. Die Reinstedter Entsorgungsgesellschaft (REG) will in Teilen des Reinstedter Kieswerks Bauschutt und gering belastete Materialien einlagern - und das über einen Zeitraum von 22 Jahren, wobei die Deponie auf eine Höhe von bis zu 27 Metern anwachsen könnte. (mz)