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Brenntage im Landkreis  Brenntage im Landkreis : Lizenz zum Qualmen

Von Benjamin Richter 29.03.2019, 06:55
Im März und April steigen aus den Orten im Harz schon mal dicke Rauchwolken gen Himmel.
Im März und April steigen aus den Orten im Harz schon mal dicke Rauchwolken gen Himmel. André Kehrer

Quedlinburg - Für die einen ist es ein willkommener Weg, Äste, Zweige und anderes Grünzeug loszuwerden, das bei der jährlichen Vorbereitung des Gartens auf den Frühling anfällt.

Die anderen sehen die hier und da von Wiesen und hinter Häusern aufsteigenden Rauchwolken mit Argwohn. „Bitte, es ist jedes Jahr dasselbe“, schreibt etwa ein Nutzer des sozialen Netzwerks Facebook in einer Quedlinburger Gruppe.

Er hat eine Liste geteilt, in welchem Ort im Harzkreis das Verbrennen wann erlaubt ist. „Bis es geändert oder ganz verboten wird.“

Auch auf Kreisebene lässt sich beobachten, wie sich die Geister an den „Brenntagen“ scheiden. Anders als im Landkreis Harz dürfen in vielen umliegenden Kreisen keine Gartenabfälle mehr verbrannt werden.

Brenntage im Landkreis: Feuer verursachen Feinstaub

Im Salzlandkreis gibt es die „Brenntage“ schon seit 2008 nicht mehr. „Das Verbrennen von Gartenabfällen ist mit erheblichen Schadstoffemissionen - unter anderem Feinstaub und Kohlenmonoxid - verbunden“, erklärt Pressesprecherin Marianne Bothe.

Um ihre Grünabfälle zu entsorgen, gebe es für die Menschen im Kreis genug Möglichkeiten: Sie könnten die Biotonne, den kostenpflichtigen Grüngutsack oder die kostenlose Grüngutsammlung nutzen oder ihre Abfälle zu einem der fünf Wertstoffhöfe im Kreis bringen.

Hinzu komme die Option, das Grüngut selbst zu kompostieren.

Auch in den Landkreisen Nordhausen in Thüringen und Goslar in Niedersachsen dürfen Gartenabfälle nicht mehr angezündet werden.

Das gilt auch für alle anderen Kreise in diesen Bundesländern, denn die Verbote gehen auf Landesverordnungen zurück. „In Thüringen ist das Verbrennen pflanzlicher Abfälle bereits seit 1. Januar 2016 nicht mehr erlaubt“, erläutert Jessica Piper, Sprecherin des Landkreises Nordhausen.

Alternativen gebe es einige, etwa die „Grünabfallkarte plus“: „Für einmalig 20 Euro pro Jahr können ausschließlich Privathaushalte ganzjährig an verschiedenen Standorten Grünabfälle in haushaltsüblichen Mengen abgeben - so oft sie wollen.“

In Niedersachsen gibt es die „Brenntage“ seit Januar 2015 nicht mehr, wie Maximilian Strache, Pressesprecher des Landkreises Goslar, mitteilt.

Brenntage im Landkreis: Nach zwei Stunden ist Schluss

Weiterhin erlaubt sind die Feuer aus Baum-, Hecken- und Strauchschnitt dagegen im Landkreis Börde, in diesem Frühjahr vom 11. März bis zum 6. April.

„Der Verbrennungsvorgang darf zwei Stunden nicht überschreiten“, erklärt Kreissprecherin Birgit Heß und fügt hinzu, dass das Feuer nur zwischen 8 und 17 Uhr brennen darf.

Im Landkreis Mansfeld-Südharz soll diese Art der Entsorgung von Gartenabfällen noch in diesem Jahr verboten werden.

„Hintergrund ist vor allem, dass seit geraumer Zeit die Beschwerden über das Verbrennen im gesamten Landkreis erheblich zunehmen“, berichtet Sprecherin Michaela Heilek. Wie weit das Verbot reichen soll, werde zurzeit vom Landkreis geprüft.

Brenntage im Landkreis: Noch bis 20. April

Und wie sieht es im Harz aus? „Grundsätzlich appelliert das Umweltamt des Landkreises an Haus- und Gartenbesitzer, dass das Kompostieren vor dem Verbrennen stehen sollte“, stellt Pressesprecherin Franziska Banse klar.

Bis auf Bad Suderode, Halberstadt und Ballenstedt ohne Asmusstedt ist das Verbrennen von Grüngut in allen Orten im Harz noch bis 20. April zulässig.

Dabei sollten aber einige Dinge beachtet werden: „Bereits angehäufte Gartenabfälle sind zum Schutz von Kleintieren direkt vor dem Verbrennen umzuschichten“, betont Banse. Frische oder feuchte Grünabfälle dürfe man zudem nicht in Brand setzen. (mz)