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Kita-Regelung in Raguhn-Jeßnitz Kita-Regelung in Raguhn-Jeßnitz: Gesundschreibung bleibt weiter Pflicht

Von Stefan Schröter 04.03.2017, 09:00

Raguhn-Jeßnitz - Eltern in Raguhn-Jeßnitz brauchen weiterhin eine Gesundschreibung für ihr Kind, wenn es nach einer infektiösen Krankheit wieder in die Kita soll. Das bekräftigte in dieser Woche der Sozialausschuss der Stadt.

Im Vorfeld hatte mindestens ein Elternteil in der Stadt dagegen protestiert, diese Gesundschreibung vorzulegen. Denn sie sei nicht mehr notwendig.

Gesetzgeber hatte die Pflicht zur Gesundschreibung eigentlich abgeschafft

In der Tat änderte sich in den vergangenen Jahren die Gesetzeslage. Das neue Kinderförderungsgesetz (Kifög) des Landes hat diese ärztliche Bescheinigung obsolet gemacht. Darauf wies auch die Raguhn-Jeßnitzer Hauptamtsleiterin Constance Mädchen-Vötig im Sozialausschuss hin.

Der Gesetzgeber habe Bürokratie abbauen wollen. Die Hauptamtsleiterin meinte aber auch: „Bloß weil es in dem Gesetz drin steht heißt es nicht, dass wir das nicht mehr verlangen dürfen.“

Dass diese Handhabe funktioniert, bestätigt allgemein die Kassenärztliche Vereinigung (KV) von Sachsen-Anhalt: „Wenn die ortsübliche rechtliche Systematik eine über das Gesetz hinausgehende Gesundschreibung fordert, dann bindet dies die Eltern“, erklärte dessen Vorstand auf MZ-Anfrage.

Die Kommune will mit der Regelung andere Kinder vor einer Ansteckung schützen

Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld stärkt der Kommune ebenfalls den Rücken: Er bezieht sich genau wie die Stadt Raguhn-Jeßnitz auf Bundesgesetzgebung. Im Infektionsschutzgesetz stehe, dass Kinder, die unter bestimmten Krankheiten litten, erst „nach ärztlichem Urteil, also Gesundschreibung,“ wieder die Kita betreten dürfen.

Gelistet sind in dem Gesetz unter anderem Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach. Die Stadt Raguhn-Jeßnitz zählt auch Läuse und Meningitis auf, wofür Gesundschreibungen nötig seien.

Die Kommune will mit ihrer Regelung auch andere Kinder vor einer Ansteckung schützen. Im Sozialausschuss erklärte der Vertreter des Stadtelternrats: „Wenn wir es dabei belassen, handeln wir im Sinne der Eltern“, sagte Dominik Günther.

Zuvor habe der Elternrat das Stimmungsbild erfragt. Eine große Mehrheit habe sich dabei dafür ausgesprochen, die Handhabe unverändert zu lassen.

Gesundschreibung ist privat von den Eltern zu zahlen

Die Leiterin der Schierauer Kita, Simone Meier, unterstützt das Vorgehen ebenfalls: „Ich bin froh, dass die Gesundschreibung in unserer Satzung steht. Wir müssen alle Kinder berücksichtigen, nicht nur die erkrankten. Nicht alle Kinder werden zum Arzt gebracht.“

Die KV hatte laut eigenen Angaben selbst mit angeregt, die Gesundschreibungen aus dem Kifög streichen zu lassen. „Damit entfällt für die Eltern die nicht mehr als sinnvoll beurteilte gesetzliche Pflicht mit einem gesunden Kind nach einer Erkrankung beim behandelnden Arzt wiederholt vorstellig zu werden.“ Nach der MZ-Anfrage erinnerte die KV, dass die Gesundschreibung obendrein privat von den Eltern zu zahlen sei.

Im Sozialausschuss berichtete Kita-Leiterin Meier, dass Eltern ihre Kinder teils schon wieder in die Kita bringen, obwohl sie die Krankheit noch nicht überstanden haben. (mz)