Für den Umweltschutz Zerbst macht Ernst: Bei neuen Schottergärten droht ein Bußgeld
Seit März 2021 ist die Neuanlage eines Schottergartens in Sachsen-Anhalt verboten. Wer genau ist in Zerbst davon betroffen und welche Strafen drohen? Die zuständige Behörde klärt auf.
Aktualisiert: 04.04.2022, 14:14
Zerbst - Pflegeleicht, modern und unkrautfrei: Mit diesen Argumenten werden Schottergärten gerne angepriesen. Dem Trend zur Versteinerung der Vorgärten hat das Land Sachsen-Anhalt vor einem Jahr allerdings den Riegel vorgeschoben. Seit März 2021 ist die Neuanlage eines Schottergartens im Bundesland verboten.