Landgericht Magdeburg Landgericht Magdeburg: Strafe für Falschgeldhändler wird gesenkt

Magdeburg/dpa. - Das Landgericht Magdeburg hat am Dienstag einen Falschgeldhändler zu sechs Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt. Der 38-Jährige hatte zu Beginn des zweiten Prozesses in dem Fall ein umfassendes Geständnis abgelegt. Im Februar hatte ihn das Gericht zu einer achtjährigen Haftstrafe verurteilt. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs (BGH) fiel diese Strafe aber zu hoch aus, so dass der neue Prozess notwendig wurde. Der Verurteilte sei zwar in fünf Fällen der Geldfälschung schuldig, das Urteil sei allerdings zu hoch ausgefallen, urteilte der BGH im Oktober.
Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass der 38 Jahre alteItaliener zwischen August 2008 und April 2009 Falschgeld im Nennwert von insgesamt rund 137 000 Euro weitergegeben hat, unter anderem in Schönebeck (Salzlandkreis). Woher das Geld stammte, konnte das Gericht nicht feststellen. Die Staatsanwaltschaft Magdeburg war davon ausgegangen, dass der Mann eine noch größere Menge Falschgeld aus Italien nach Deutschland brachte.