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Landgericht Magdeburg Landgericht Magdeburg: Mahnung der Telekom über 43 Millionen Euro

Von Katrin Löwe 26.11.2014, 21:13
Ein Würfel mit dem Logo der Deutschen Telekom hängt an Seilen an einem Kran.
Ein Würfel mit dem Logo der Deutschen Telekom hängt an Seilen an einem Kran. dpa Lizenz

Magdeburg - Mit einem ungewöhnlichen Fall wird sich demnächst wohl das Landgericht Magdeburg beschäftigen: Es geht um eine Forderung der Telekom an eine Frau aus Magdeburg - in einer fast unglaublichen Höhe von 43 Millionen Euro. Die Frau habe vom Amtsgericht Euskirchen (Nordrhein-Westfalen) Mahnbescheide über einmal 27,5 und einmal knapp 16 Millionen Euro erhalten, teilte Gerichtssprecher Christian Löffler am Mittwoch mit. Dagegen habe sie Widerspruch eingelegt.

Statt wie in der Praxis eher üblich das weitere Vorgehen der Telekom abzuwarten, beantragte die Frau selbst über ihren Rechtsbeistand eine Verhandlung vor dem Magdeburger Landgericht - eine rechtlich zulässige Möglichkeit.

„Meine Mandantin hat weder einen Vertrag mit der Telekom noch je eine Rechnung erhalten“, sagt ihr Rechtsvertreter. „Das erste waren die Mahnbescheide.“ Vor Jahren habe sie lediglich eine Telefon-Karte zum Aufladen besessen, diese aber lange nicht genutzt.

Kein Statement

Vor dem Landgericht Magdeburg soll nun geklärt werden, ob die Telekom tatsächlich Ansprüche hat, wie Gerichtssprecher Löffler sagt. Nach seinen Angaben wurden die Mahnbescheide im automatisierten Verfahren erstellt - dabei prüfe ein Mahngericht wie in diesem Fall das Amtsgericht Euskirchen zunächst nicht, ob die Forderungen überhaupt zu Recht bestehen. „Es reicht aus, wenn die Telekom behauptet, ihr stehe der Anspruch zu.“ Anders ist das nun am Landgericht. Hier müsse die Telekom nachweisen, wie es zu der Forderung gekommen ist.

Bislang ist das auch dem Gericht noch unklar. Offen bleibt so, ob es sich um Telefon- oder Internetkosten handeln soll oder schlicht um ein Versehen. Einer Aufforderung, die Ansprüche zu begründen, sei die Telekom bisher nicht nachgekommen, so Löffler. Zumindest für eines der Mahnschreiben läuft die vom Gericht gesetzte Frist heute ab. Auch den Gerichtskostenvorschuss in Höhe von 475.000 Euro habe die Telekom bisher nicht bezahlt. Das Landgericht hat nun den 16. Dezember und den 8. Januar als Termine für mündliche Verhandlungen festgelegt.

Und die Telekom? Tut sich offenbar schwer. Trotz mehrfacher Nachfrage der MZ sah sich das Unternehmen am Mittwoch nicht in der Lage, die Forderungen zu begründen oder auch nur ein Statement abzugeben, warum die Prüfung des Falls offenbar länger dauert. (mz)

Ein Telefonhörer liegt auf einer Telefonanlage.
Ein Telefonhörer liegt auf einer Telefonanlage.
dpa Lizenz
Die Kopie einer Telefonrechnung der Telekom.
Die Kopie einer Telefonrechnung der Telekom.
dpa/symbol Lizenz