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Kriminalfall Mitja Kriminalfall Mitja: Sein Mörder kommt nie wieder frei

11.09.2007, 06:47
Der Angeklagte Uwe K. sitzt im Prozess um den Mord am neunjährigen Mitja aus Leipzig im Gerichtssaal des Landgerichtes in Leipzig. Das Landgericht Leipzig verurteilte den 43 Jahre alten Angeklagten zu lebenslanger Haft und ordnete eine anschließende Sicherungsverwahrung an. (Foto: dpa)
Der Angeklagte Uwe K. sitzt im Prozess um den Mord am neunjährigen Mitja aus Leipzig im Gerichtssaal des Landgerichtes in Leipzig. Das Landgericht Leipzig verurteilte den 43 Jahre alten Angeklagten zu lebenslanger Haft und ordnete eine anschließende Sicherungsverwahrung an. (Foto: dpa) dpa-Zentralbild

Leipzig/dpa. - DasGericht sah es als erwiesen an, dass Uwe K. den Neunjährigen sexuellmissbraucht und anschließend erwürgt hat. Die Kammer wertete dies alsMord, Vergewaltigung mit sexuellem Missbrauch sowie vorsätzlicheKörperverletzung. «Der Angeklagte hat auf gemeinste Art und Weise dieOffenheit eines Kindes ausgenutzt, um es zu missbrauchen und zutöten», sagte der Vorsitzende Richter Hans Jagenlauf. Der gelernteMaurer hatte gestanden, das Kind am 22. Februar in seiner Wohnung inSchkeuditz bei Leipzig getötet zu haben.

Das Gericht folgte mit seinem Urteil in vollem Umfang dem Antragder Staatsanwaltschaft. «Es ist ein Verfahren, in dem es keine Siegergibt. Es gibt nur einen Verlierer, und der heißt Mitja», sagteOberstaatsanwältin Claudia Laube. Die Anwältin von Mitjas Eltern, InaAlexandra Tust, informierte unmittelbar nach der Urteilsverkündungtelefonisch ihre Mandanten. «Sie empfinden das Urteil als gewisseGenugtuung. Mehr geht nicht.» Der Verteidiger von Uwe K., MalteHeise, will prüfen, ob er wegen der Sicherungsverwahrung in Revisiongeht. Dies entscheide aber sein Mandant.

Die Kammer ließ keinen Zweifel daran, dass der mehrfachvorbestrafte Kinderschänder die Arglosigkeit von Mitja ausnutzte. DieBegegnung von Opfer und Täter sei zufällig gewesen. Aber bereitsunmittelbar danach in der Straßenbahn habe Uwe K. den Entschlussgefasst, das Kind zu missbrauchen. Um das Vertrauensverhältnis zustärken, habe er Mitja in der Wohnung Kuchen essen und fernsehenlassen.

Durch den fortwährenden Alkoholkonsum sei der Angeklagte in seinemPlan noch bestärkt worden und habe Mitja schließlich vergewaltigt. Umden Missbrauch zu verdecken, habe Uwe K. den Jungen erwürgt. «Dieumfassenden Ermittlungen der Polizei haben eine Beweislagegeschaffen, die auch ohne Geständnis zur Überführung des Tätersgeführt hätte.»

Wesentlich schwieriger seien die Entscheidungen über die besondereSchwere der Schuld und über eine Sicherungsverwahrung gewesen. «Wirhaben zu bedenken, dass es ein eingeschliffenes Verhaltensmustergibt», sagte Jagenlauf. Uwe K. neige offensichtlich dazu, inKrisensituationen und unter Alkoholeinfluss Straftaten zu begehen.Damit sei die Voraussetzung für eine Sicherungsverwahrung gegeben,für die das Gesetz einen erkennbaren Hang zu Straftaten fordert. Dieshabe der Angeklagte selbst eingeräumt, in dem er in seinem Geständniserklärte, den «Kampf verloren» zu haben.

Für Uwe K. bedeutet das Urteil, dass er mindestens 20 Jahre Haftverbüßen muss, ehe überhaupt eine Strafaussetzung auf Bewährungbeantragt werden kann. Sollte die Strafvollstreckungskammer danneiner Bewährung zustimmen, greift zunächst die angeordneteSicherungsverwahrung. Mitjas Mörder käme also nicht frei. Ob Uwe K.durch seinen pädophilen Trieb weiter für die Allgemeinheit gefährlichist, muss dann alle zwei Jahre überprüft werden.

Die Leiche des neunjährigen Jungen war in der Laube seines Mördersentdeckt worden. Seine sechstägige Flucht vor einem Großaufgebot derPolizei beendete Uwe K. mit einem Sprung vor eine Straßenbahn, den erschwer verletzt überlebte.