1. MZ.de
  2. >
  3. Mitteldeutschland
  4. >
  5. Kosten für Pflegeheim zu hoch: Urenkel soll Taschengeld zurückzahlen

EIL

Amt stellt sich quer Pflegeheim zu teuer: Urenkel soll Großmutter Taschengeld zurückzahlen

Weil das Geld für eine Unterbringung im Pflegeheim nicht reicht, hat die Tochter einer Seniorin aus Wurzen einen Antrag beim Sozialamt gestellt. Die Behörde wies den Antrag zurück – und stellte eine ungewöhnliche Forderung.

18.11.2022, 16:02
Eine Seniorin aus Wurzen kann ihren Platz im Pflegeheim nicht mehr bezahlen. Unterstützung erhält sie dennoch nicht.
Eine Seniorin aus Wurzen kann ihren Platz im Pflegeheim nicht mehr bezahlen. Unterstützung erhält sie dennoch nicht. Symbolbild: Foto: Angelika Warmuth/dpa

Wurzen/DUR – Über einen ungewöhnlichen Fall von Behörden-Irrsinn berichtete das MDR-Magazin „Voss & Team“ am vergangenen Donnerstag: Im sächsischen Wurzen kann sich eine 81-jährige demenzkranke Frau die Kosten für die Unterbringung im Pflegeheim nicht leisten. Trotz Rente und Witwenrente fehlen der Seniorin monatlich 440 Euro. Sollte sie nicht zahlen, droht der Rauswurf.

Geld für Pflegeheim reicht nicht: Amt weist Antrag ab

Da auch ihre Tochter kaum über finanzielle Rücklagen verfügt, habe sie einen Antrag gestellt, damit das Sozialamt den fehlenden Betrag übernimmt. Das Amt nahm daraufhin die Vermögensverhältnisse der Tochter unter die Lupe und stellte dabei fest, dass die Senioren den Eltern ihres heute elfjährigen Urenkels seit mehr als zehn Jahren monatlich 50 Euro Taschengeld überwiesen hatte.

Lesen Sie auch: Armutsfalle Pflegeheim: Jeder Vierte in Sachsen-Anhalt ein Sozialfall?

Laut dem Sozialamt sei dabei über die Jahre eine Schenkung von 5.750 Euro zusammengekommen. Demnach liege keine Hilfebedürftigkeit im Sinne des Sozialhilfegesetzes vor, schreibt das Amt. Erst, wenn das Geld aufgebraucht sei, beziehungsweise zurückerstattet wird, könne das Amt die Kosten übernehmen.

Ringen um Unterstützung für Seniorin aus Wurzen geht weiter

Wie die Familie in der Sendung angab, sei das Taschengeld jedoch längst aufgebraucht. Daraufhin forderten die Sachbearbeiter Belege, wofür das Geld ausgegeben wurde. Laut Sebastian Herberg, Fachanwalt für Sozialrecht, sei es jedoch nicht realistisch, dass für solche Kleinbeträge entsprechende Belege verlangt werden. Die Forderung des Sozialamts sei in diesem Sinne rechtswidrig.

Das Amt hat sich gegenüber „Voss & Team“ bislang nicht zum laufenden Verfahren geäußert. Der Fall soll nun durch das Sozialministerium in Dresden erneut geprüft werden. Momentan gehe das Pflegeheim selbst in Vorleistung, damit die Seniorin ihre Unterkunft nicht verliert.