Hochwasser Hochwasser: Flut-Opfer sollen sich versichern

Magdeburg/MZ - Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) appelliert an die Bevölkerung, künftig für Schäden durch Hochwasser besser vorzusorgen. „Nach der Flut ist vor der Flut“, sagte Haseloff am Freitag. Das Land tue seinen Teil und verstärke massiv den Schutz vor Überschwemmungen. Bis 2020 werde die Regierung 600 Millionen Euro und damit 270 Millionen Euro mehr als ursprünglich geplant in verbesserte oder neue Deiche, Überflutungsflächen sowie andere Schutzmaßnahmen investieren. „Auf das nächste Hochwasser müssen wir besser vorbereitet sein“, sagte Haseloff.
Die Bearbeitung der Fluthilfen übernimmt die landeseigene Investitionsbank (IB). Die berät Betroffene auch vor Ort. Unter anderem in:
Barby: 12. und 13. August von 8 bis 18 Uhr im Haus der Begegnung (Goethestr. 14).
Groß Rosenburg: 14. und 15. August von 8 bis 18 Uhr im Bürgerbüro (Nienburger Str. 1)
Lödderitz: 16. August von 8 bis 12.30 Uhr im Versammlungsraum Festscheune (Am Teich 10)
Breitenhagen: 16. August von 13 bis 18 Uhr im Museumsschiff „Gerda-Maria“ (Fährstr. 1)
Aken: 19. August von 8 bis 19 Uhr im Rathaus (Markt 11)
Osternienburger Land: 20. August von 8 bis 19 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Wulfen (Am Park)
Raguhn-Jeßnitz: 21. August von 8 bis 19 Uhr Stadtwerke-Servicecenter in Wolfen (Steinfurther Str. 46)
Zeitz: 22. August von 8 bis 19 Uhr im Rathaus
Nur ein Prozent nicht versicherbar
Das gelte aber auch für Privatleute, deren Versicherungsquote sei „deutlich zu steigern“. Nach Angaben des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft ist in Deutschland nur ein Prozent aller Gebäude nicht versicherbar. In Sachsen-Anhalt sei allerdings nur knapp die Hälfte der Gebäude in Hochrisikogebieten gegen Elementarschäden versichert.
Haseloff mahnte, private Hauseigentümer, Betriebe und auch Kommunen dürften sich nicht dauerhaft darauf verlassen, dass der Staat bei der Beseitigung von Schäden wie durch Hochwasser helfe. Nach dem verheerenden Juni-Hochwasser stellen der Bund und alle Bundesländer insgesamt acht Milliarden Euro für den Wiederaufbau in Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen und Bayern zur Verfügung. „Das ist nicht selbstverständlich“, sagte Haseloff, der den anderen Ländern für die Solidarität dankte. „Wir können davon ausgehen, dass es ein so großzügiges Hilfsprogramm nicht noch einmal geben wird“, so Haseloff. Deshalb sei die private Vorsorge so wichtig.
Haseloff und Finanzstaatssekretär Jörg Felgner (SPD) verkündeten am Freitag die Details der Wiederaufbau-Hilfen unter anderem für Privatleute, Firmen und Landwirte. Ab Montag soll das größte Wiederaufbauprogramm nach einer Naturkatastrophe in der Geschichte Sachsen-Anhalts anlaufen: 2,4 Milliarden Euro verteilt die Landesregierung insgesamt aus dem Bund-Länder-Fonds - drei Mal soviel wie nach der Flut 2002.
Privatleute bekommen maximal 80 Prozent ihres Schadens erstattet
„Keine Gruppe von Geschädigten bleibt ohne Hilfe“, versprach Felgner. Privatleute etwa bekommen allerdings maximal 80 Prozent ihres Schadens erstattet, auf dieser Höchstgrenze hatte die Bundesregierung bestanden. Ansonsten würden jene benachteiligt, die sich versichert haben. Anträge auf Hilfen erhält man bei den Kommunen, abgewickelt wird die Förderung aber über die Landes-Investitionsbank. Felgner sicherte eine unbürokratische Bearbeitung zu. Geld gebe es genug. „Kein Fall wird am Geld scheitern, es sind ausreichend Mittel da“, so Felgner.
Wer die Hilfen beanspruchen kann, wie viel Geld es gibt und was man beachten muss - die MZ beantwortet die wichtigsten Fragen
Die Hilfen sind gedacht für folgende Geschädigte oder Schäden, die in unterschiedlichem Maße den Schaden erstattet bekommen: Gewerbebetriebe und Freiberufler (Erstattung: 80 Prozent des Schadens); Landwirtschaft und Forstwirtschaft (80 Prozent); Privates Wohneigentum (80 Prozent); kulturelle und wissenschaftliche Einrichtungen (100 Prozent); Religionsgemeinschaften (80 Prozent); kommunale Infrastruktur wie Straßen und Brücken (100 Prozent); Landes-Infrastruktur (100 Prozent); sonstige Einrichtungen wie Vereine oder Stiftungen (80 Prozent). Für alle gilt: Förderung erhält, wer im Zusammenhang der Flut vom 18. Mai bis 4. Juli durch Hochwasser, wild abfließendes Wasser, Sturzflut, aufsteigendes Grundwasser, überlaufende Kanalisation, Hangrutsch oder Einsatzkräfte verursachte Schäden hat. Ein Anspruch gilt formal zwar nicht, sondern liegt im Ermessen der Bewilligungsbehörde, solange die Mittel reichen. Das Land geht aber davon aus, dass die 2,4 Milliarden für Sachsen-Anhalt genügen. „Das Geld reicht“, sagte Finanz-Staatssekretär Jörg Felgner (SPD) der MZ.
Das ist offen und wird noch mit der Bundesregierung verhandelt. Aktuell gilt die Förderung für Gebäude nur, wenn man dort wohnt, also gemeldet ist. Es müssen Gebäude sein, die mindestens „mit einem Anteil von mehr als 50 Prozent zu Wohnzwecken genutzt werden“, wie es in der Landes-Richtlinie heißt. Nicht gefördert wird etwa der Wiederaufbau von landwirtschaftlichen Nebengebäuden wie Ställen und Scheunen, Fischer- und Jagdhütten sowie von Teichen, Swimming-Pools und Gewächshäusern.
Ja, die Reparatur oder die Wiederbeschaffung - falls eine Reparatur unwirtschaftlich wäre. Zum Hausrat zählen die „zur Haushalts- und Lebensführung notwendigen Möbel, Geräte“ und sonstiges Inventar. Allerdings wird nicht der Neuwert erstattet, sondern 30 Prozent vom Kaufpreis abgezogen. Wer keine Belege mehr hat, kann Geld bekommen auf „Basis der Versicherung der Richtigkeit der Angaben“. Bei dieser Förderung gibt es pauschale Höchstgrenzen für den Schadensausgleich: 4 000 Euro bei Ein-Personen-Haushalten, 6 000 Euro bei Zwei-Personen-Haushalten und 1 500 Euro für jede weitere im Haushalt lebende Person.
Für Gewerbetreibende gilt: Bei beweglichen Gütern, Waren und Ausstattung gibt es einen Abschlag von 30 Prozent beim Neupreis. Gewerbetreibende können in Härtefällen aber mehr bekommen. Sie können auch bei der Gebäudeförderung mehr als 80 Prozent des Schadens erstattet bekommen - etwa, wenn ansonsten eine Insolvenz droht. Dann müssen Betroffene aber unter anderem ein Gesamtkonzept zur Fortführung des Geschäftsbetriebes vorlegen.
Bei Landwirten wird ab 2 000 Euro Schaden auch Feldinventar zu maximal 80 Prozent erstattet. Zur Berechnung gibt das Land Werte vor: Zum Beispiel bei Weizen gelten als Schadenshöhe 1 332 Euro pro Hektar und bei Zuckerrüben 1 741 Euro.
Grundsätzlich sind bei beweglichen Gütern Quittungen nötig - ansonsten muss man sich mit den pauschalen Erstattungen begnügen. Für Gebäudeschäden und ähnliches muss man Gutachten einholen. Die Gutachterkosten werden ebenfalls erstattet.
Anträge und Infos findet man im Internet auf www.hochwasser.sachsen-anhalt.de oder erhält sie in den Gemeinde- sowie Kreisverwaltungen. Die Kommunen wickeln - anders als bei der Flut-Soforthilfe - die Wiederaufbau-Förderung nicht ab. Ansprechpartner für Privatleute und Gewerbetreibende ist die Investitionsbank Sachsen-Anhalt, für Kommunen das Landesverwaltungsamt und für Landwirte die Ämter für Landwirtschaft und Flurneuordnung. Die Investitionsbank berät auch telefonisch oder sogar vor Ort und nimmt dort auch Anträge entgegen. Die Anträge können bis Ende Juni 2014 eingereicht werden.
Ja. Im Fall der Privatleute zum Beispiel binnen drei Monate nach Beendigung der Maßnahme. Es werden auch Zahlungen Dritter wie Spenden und auch Geld aus der Flut-Soforthilfe verrechnet. Eine Überkompensation soll ausgeschlossen werden, nachträgliche Prüfungen der Förderungen sind möglich.