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«Himmelsscheibe von Nebra» «Himmelsscheibe von Nebra»: Zwei Raubgräber erhalten Bewährungsstrafen

10.09.2003, 07:20

Naumburg/dpa. - Im Prozess um die 3600 Jahre alte «Himmelsscheibe von Nebra» hat das Amtsgericht Naumburg am Mittwoch zwei Schatzgräber wegen Unterschlagung und Hehlerei zu Bewährungsstrafen verurteilt. Ein 39-Jähriger erhielt vier Monaten Haft auf Bewährung, weil er den archäologischen Sensationsfund unterschlagen hatte. Zudem muss er 250 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Sein 32 Jahre alter Komplize wurde wegen Hehlerei zu neun Monaten auf Bewährung und einer Geldstrafe von 2000 Euro verurteilt. Die Himmelsscheibe ist die älteste genauere Sternenabbildung der Welt. Sie war im Juli 1999 bei Nebra (Burgenlandkreis) ausgegraben worden. Nach langer Odyssee konnte der Schatz im Februar 2002 in Basel sichergestellt werden.

Der Vorsitzende Richter Dirk Stötter sah es als erwiesen an, dassdie beiden Schatzgräber sehr wohl wussten, dass ihr Treiben illegalwar. Strafmildernd wirkte, dass die beiden geständig waren und sichkooperationsbereit mit dem Landesarchäologen zeigten. Außerdemspreche zu ihren Gunsten, dass sie die weltweite Bedeutung desFundes nicht erkannten, sagte der Richter. Die Schatzgräber hattenim Prozess ausgesagt, nicht gewusst zu haben, dass das Land Sachsen-Anhalt Eigentümer der Scheibe sei. Wegen der Geständnisse der beidenSchätzgräber hatte das Gericht das Verfahren abgetrennt. Nach demUrteil ging der Prozess gegen zwei mutmaßliche Hehler weiter.

Neben der Himmelsscheibe hatten die Schatzsucher auch zweibronzezeitliche Schwerter, mehrere Beile sowie diverse Armreifen undKleinteile bei ihren Grabungen zu Tage gefördert. Die Gräberverkauften den gesamten Schatz einem Zwischenhändler. Der bot dieStücke dann dem Landesmuseum für Vorgeschichte in Halle und demBerliner Museum für Ur- und Frühgeschichte sowie der PrähistorischenSammlung in München an. Die Museen gingen auf das illegale Geschäftnicht ein. Im Februar 2002 konnte der Schatz bei einer fingiertenVerkaufsaktion in Basel einer Frau und einem Mann entrissen werden.Wenig später machten die Ermittler die Finder der Scheibe ausfindig.

Die Verhandlung in Naumburg ist bereits der zweite Prozess um dieHimmelsscheibe. Vor dem Landgericht Magdeburg streiten sich das LandSachsen-Anhalt und die Stadt Querfurt derzeit um dieVermarktungsrechte an der Himmelsscheibe. Am 16. Oktober will dasLandgericht eine Entscheidung treffen. Querfurts Bürgermeister PeterKunert (FDP) hatte beim Patent- und Markenamt (München) den Begriff«Himmelsscheibe von Nebra» und andere Bezeichnungen als Markennameeintragen lassen. Danach darf allein die Stadt Querfurt diese Namenfür Vermarktungszwecke verwenden - etwa für Souvenirs wie Uhren oderSchmuck. Dagegen hatte das Land als Eigentümer der Scheibe geklagt.