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Gebühren Gebühren: Erfolgloser Einspruch kostet künftig Geld

Von Markus Wagner 12.01.2004, 20:06

Wittenberg/MZ. - Bereits im Juli vergangenen Jahres sei im Zuge des Investitionserleichterungsgesetzes die neueRegelung vom Landtag beschlossen worden.Durften Widerspruchsgebühren bislang nur bei"gebührenpflichtigen Verwaltungsakten" wieBau- oder Fällgenehmigungen erhoben werden,gilt das nun auch für an sich kostenlose Bescheide,beispielsweise über die Müllgebühren. Undzwar immer dann, wenn der Widerspruch abgelehntwird. Ob das Beispiel des Landkreises Wittenbergein Einzelfall ist oder auch andere Kreiseund Kommunen im Land diese Gebühr einführenwerde, konnte Ministeriumssprecher MatthiasSchuppe gestern nicht sagen.In Wittenberg tritt der entsprechender Beschlussdes Kreistages in drei Wochen in Kraft. "Eswar keine einfache Entscheidung", gestehtder CDU-Kreistagsabgeordnete Ulrich Petzoldein. Für ihn sei der entscheidende Grund nichteinmal ein inhaltlicher gewesen. "Wenn wirdiese Einnahmequelle nicht nutzen, könntenwir Schwierigkeiten mit dem Haushalt bekommen",argumentiert er. Z-TITEL: "Wir erhoffen unsweniger unbegründete Widersprüche."Günter Schöley1. BeigeordneterDie Kreisverwaltung in Wittenberg hatallerdings noch ein anderes Ziel. "Wir erhoffenuns davon weniger unbegründete Widersprüche",erklärt der 1. Beigeordnete Günter Schöley.Im Jahr 2003 waren 4300 Einsprüche alleingegen die Müllbescheide eingegangen, lediglich500 stufte die Verwaltung als begründet ein.Allerdings hat der Kreis in der Vergangenheitdie meisten Gerichtsverfahren in dieser Sacheverloren.Der neue Beschluss hat auch einen rückwirkendenEffekt. Denn auf den Schreibtischen der Kreisverwaltungliegen noch heute Widersprüche aus dem Jahr2002 unbearbeitet. Werden die erst nach dem1. Februar angefasst, fallen sie automatischunter die neue Gebührenregelung.