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Flughafen Magdeburg-Cochstedt Flughafen Magdeburg-Cochstedt: Polizeischutz kostet 190.000 Euro

Von Kai Gauselmann 10.04.2014, 18:26
Blick auf den Flughafen in Cochstedt
Blick auf den Flughafen in Cochstedt Archiv/dpa Lizenz

Magdeburg/MZ - 56 Millionen Euro sind an öffentlichen Mitteln bereits in den Flughafen Cochstedt (Salzlandkreis) geflossen. Und die Anlage kostet das Land immer noch ordentlich: Alleine im vergangenen Jahr rund 190 000 Euro - weil die Landespolizei den Flughafen schützen muss.

Viele Einsätze, kaum Vergehen

Das schreibt für jeden Flughafen das Luftsicherheitsgesetz vor, bei größeren übernimmt das aber die Bundespolizei - was das Land dann nichts kostet. Im vergangenen Jahr fielen in Cochstedt 932 Arbeitsstunden von Polizisten oder umgerechnet gut 73 000 Euro für die Überwachung der Abfertigung von Fluggästen durch den Sicherheitsdienst an. Und das hat der Einsatz gebracht: Zwei Verstöße gegen das Waffengesetz, weil bei den Kontrollen ein Schlagring und Übungsmunition gefunden wurden. Und dann stellten die Beamten noch sechs Ordnungswidrigkeiten fest: Fünfmal Rauchen auf dem Rollfeld und einmal Rauchen während der Betankung eines Flugzeugs.

2013 waren Polizisten bei 131 Abfertigungen eingesetzt. Ob und in welchem Maße die Beamten in diesem Jahr dort eingesetzt werden müssen, ist unklar. Die einzige dort vertretene Airline, der Billigflieger Ryanair, hat mittlerweile seinen Betrieb in Cochstedt eingestellt. Der Sprecher des Flughafens konnte am Donnerstag keine Auskunft zu Passagierflügen in diesem Jahr geben. Die Airport-Gesellschaft hatte zuletzt angekündigt, stärker auf Frachtflüge zu setzen.

Verkehrsflughafen ohne Verkehr?

Der Großteil der Polizeikosten in Cochstedt im vergangenen Jahr entfiel mit mehr als 114 000 Euro oder 1 460 Arbeitsstunden nicht auf die Abfertigungen, sondern auf den Schutz des Flughafens durch Streifenfahrten der Bernburger Polizei. SPD-Innenexperte Rüdiger Erben fordert nun vom Innenministerium zu prüfen, ob der Flughafen-Betreiber den Wachdienst für die Anlage stärker übernehmen könnte. „Es kann doch nicht quasi das Hobby des Landes ein, einen Verkehrsflughafen ohne Verkehr zu bewachen“, so Erben.

Ein Sprecher des Innenministeriums verwies auf MZ-Nachfrage auf das Luftsicherheitsgesetz. Eine „Kosten-Nutzen-Analyse kann vor dem Hintergrund des gesetzlichen Auftrags nicht vorgenommen werden“, so der Ministeriumssprecher.