Extremismus Extremismus: Ist Vertrieb der rechtsextremen «Schulhof-CD» nicht strafbar?

Magdeburg/MZ. - Der Vertrieb der bundesweit verbotenen rechtsextremistischen "Schulhof-CD" ist möglicherweise nicht strafbar. Nach Informationen der MZ hat das Amtsgericht von Stendal dieAnklage der Staatsanwaltschaft Halle gegen einen Rechtsradikalen nicht zugelassen, der die CD in großen Stückzahlen verbreitet haben soll. Die Texte seien noch durch die Meinungsfreiheitgedeckt, heißt es sinngemäß in dem Beschluss.
Innenminister Klaus Jeziorsky (CDU) hatteam Dienstag nicht zuletzt diese CD als einen Grundfür die deutliche Zunahme der politisch motivierten,extremistischen Straftaten in Sachsen-Anhaltim ersten Halbjahr 2005 genannt. Gegenüberdem Vergleichszeitraum 2004 stieg die Zahlderartiger Delikte um 68,4 Prozent auf 586. Allein 404 davon gehen aufdas Konto von Tätern aus der rechtsextremistischenSzene.
Die hallesche Anklagebehörde wollte sich zumInhalt des Beschlusses zur "Schulhof-CD" nichtäußern, bestätigte aber die Existenz. "Wirprüfen eine Beschwerde", sagte der Leiterder Zentralstelle gegen Gewaltverherrlichung,Oberstaatsanwalt Peter Vogt.
Die CD, die in den vergangenen Wochen mehrfachbeschlagnahmt worden war, sollte ursprünglichkostenlos auf Schulhöfen verteilt werden.Sie richtet sich vor allem an jugendlicheZuhörer. Nach einer Prüfung durch die Generalstaatsanwaltschaftwar sie als schwer jugendgefährdend eingestuftund deshalb gerichtlich verboten worden. "Wirbleiben bei unserer Einschätzung", sagte Sachsen-AnhaltsGeneralstaatsanwalt Jürgen Konrad. "DieserAuffassung ist mit seinem Verbotsbeschlussja auch das hallesche Amtsgericht gefolgt."
Innenminister Jeziorsky warnte unterdessenvor einer weiteren Zunahme des politischenExtremismus nach den Erfolgen rechtsextremerParteien in Brandenburg und Sachsen sowiedem gescheiterten NPD-Verbotsverfahren. "DieSzene erstarkt wieder", erklärte Jeziorsky.In der Folge komme es auch zu einer Vielzahlvon Reaktionen aus dem linken und autonomenSpektrum.