Irrsinn oder Verbraucherschutz? Dönerverbot Weimar: User-Reaktion warum Döner nicht mehr Döner heißen darf

Weimar / Halle (Saale) - Die Meldung erregte bundesweite Aufmerksamkeit: In Weimar hat das örtliche Lebensmittelüberwachungsamt mehreren Döner-Imbissen verboten, ihren Döner weiter Döner zu nennen. Grund dafür ist, dass sich die Hersteller der industriell gefertigten Fleischspieße nicht an die Vorgaben halten. Das „deutsche Lebensmittelbuch“ regelt ganz genau, welche Inhalte in dem Spieß enthalten sein dürfen. Wer sich nicht daran hält, darf eben auch keinen Döner verkaufen - sondern nur „Drehspieße“.
„Döner Kebab“ oder „Döner“ besteht nach den Leitsätzen für Fleisch und Fleischerzeugnisse des deutschen Lebensmittelbuchs üblicherweise aus dünnen Fleischscheiben vom Schaf und/oder Rind, die im Wechsel mit einer Hackfleischmasse auf einen Drehspieß aufgesteckt sind. Der mitverarbeitete Hackfleischanteil aus grob entsehntem Rindfleisch und/oder Schaffleisch beträgt höchstens 60 %. Außer Salz und Gewürzen sowie ggf. Eiern, Zwiebeln, Öl, Milch und Joghurt enthält Döner Kebab keine weiteren Zutaten. Bei Hähnchen-/Puten-Döner Kebab, Hähnchen-/Puten-Döner Kebap wird kein wie Hackfleisch zerkleinertes Fleisch eingesetzt; der maximale Hautanteil beträgt 18 %. Für "Drehspieße" gibt es keine festgeschriebene Verkehrsauffassung und somit auch keine rechtlich vorgeschriebene oder verkehrsübliche Bezeichnung.
Die Meinungen der User zum Thema gehen auseinander. Bei der MZ und vielen anderen Medien wurde die Entscheidung heiß diskutiert. Die einen finden es richtig und sehen in der Entscheidung einen wichtigen Schritt zum Schutz der Verbraucher. „Das ist nun mal leider nur noch gestreckter Müll, was da als Döner verkauft wird“, meint zum Beispiel MZ-Leser „Giso Hecht“.
„Dönerverbot“ – Weimar ist nicht die erste Stadt
Andere verweisen darauf, dass die Behörden in Weimar nicht die ersten sind, die durchgegriffen haben. Auch in anderen Städten wurde Geschäften schon die Bezeichnung „Döner“ verboten. „So lange sich aber nur der Name ändert und nicht der Geschmack, kann ich damit leben“, meint „Jan Keller“ dazu.
Andere User zeigen sich hingegen erbost und wittern den berüchtigten Amtsschimmel. „Über so viel Blödsinn, kann man nur noch mit dem Kopf schütteln“, meint zum Beispiel „Ingrid Recknagel“. „Wenn ein Gastwirt Gulasch anbietet, in dessen Fertigsoße Geschmacksverstärker ist, soll das dann Fleischbrockentopf heißen?“, ergänzt „Bianca Marx“, verkennt dabei aber, dass es bei den Lebensmittelregeln um das Fleisch geht, nicht um dazu gereichte Soßen.
Gulasch ist gestückeltes, gegartes Rindfleisch in gewürzter Sauce. Das Fleisch ist von groben Sehnen und Sehnenplatten, größeren Ansammlungen von Fettgewebe und lockerem Bindegewebe sowie von gelber Bauchhaut befreit; es kann von Sehnen durchzogen sein. Knochenputz, Kopffleisch oder Innereien werden nicht verwendet. Die ausschließliche oder teilweise Verwendung von Fleisch anderer Tierarten wird in unmittelbarer Wortverbindung mit der Bezeichnung „Gulasch“ angegeben (z. B. Kalbsgulasch, gemischter Gulasch).Der Fleischanteil entspricht einer Frischfleischmenge von über 50 %). Szegediner Gulasch (Szekler Gulasch) ist ein überwiegend aus Sauerkraut hergestelltes Erzeugnis mit einem Zusatz von Schweinefleisch. Der Fleischanteil entspricht einer Frischfleischmenge von über 30 %. Bei anderen Gulasch-Erzeugnissen werden Zutaten wie Kartoffelstücke oder Sauerkraut in Verbindung mit der Bezeichnung des Lebensmittels angegeben.
Der jetzt bekannt gewordene Fall von Weimar dürfte nicht der letzte gewesen sein. Denn die großen Hersteller der Dönerspieße halten sich offenbar regelmäßig nicht an die Vorgaben des Lebensmittelbuches. Daher bleibt es den Überwachungsbehörden vorbehalten, ob sie kulant sind oder hart durchgreifen.
Für den Kunden ändert sich in jedem Fall wenig. Die Behörden verbieten schließlich nicht den Verkauf, sondern nur die Bezeichnung als Döner. „Leidtragende“ sind die Händler. Sie müssen nun abwägen, ob sie Spieße ordern, die garantiert echter Döner sind, oder ob sie nach einer Kontrolle gegebenenfalls ihre Speisekarte neu schreiben müssen. (mz)