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Diffuse Gesetzeslage  Diffuse Gesetzeslage : Mindestlohn stellt Sportvereine vor Probleme

Von Tilo Krippendorf 05.01.2015, 20:00
Seit dem 1.1.2015 ist der Mindestlohn deutschlandweit gesetzlich verankert.
Seit dem 1.1.2015 ist der Mindestlohn deutschlandweit gesetzlich verankert. dpa

Halle (Saale) - Der gesetzliche Mindestlohn hat gravierende Auswirkungen auf die Sportvereine in Sachsen-Anhalt. Insbesondere im Umgang mit Ehrenamtlichen und Vertragsspielern sehen sich die Klubs mit einer diffusen Gesetzeslage konfrontiert. „Da ist die Sachlage sehr kompliziert und wird sicher zu Problemen bei einzelnen Vereinen führen“, sagt Lutz Bengsch, der Vorstandsvorsitzende des Landessportbundes.

Konkret geht es um die Frage, ob Aufwandsentschädigungen für Ehrenamtler, beispielsweise für Trainer und Übungsleiter, überhaupt unter das Mindestlohngesetz fallen. Selbst das Bundesarbeitsministerium äußert sich dazu in einer Stellungnahme nur im Konjunktiv: „Bei so genannten Übungsleitern in Sportvereinen dürfte es sich typischerweise um ehrenamtlich Tätige handeln, auf die das Mindestlohngesetz keine Anwendung findet.“ Rechtlich bindend ist die Aussage nicht. Und das Ministerium räumt auch ein, dass der Begriff Übungsleiter weder legal definiert noch arbeitsrechtlich umrissen sei.

238 Spieler mit Vertrag

Die Vereine arbeiten also in einer Grauzone. „Es gibt viele Fragen, die völlig ungeklärt sind“, klagt etwa Hans-Jörg Ludolph, der Vizepräsident und Schatzmeister des Fußball-Verbandsligisten BSV Ammendorf. Der Fachanwalt für Steuerrecht deutet die Rechtslage so: „Meiner Ansicht nach ist das kein Arbeitsentgelt, weil hier das soziale Engagement im Vordergrund steht.“

Weitaus klarer ist die Lage zwar bei vertraglich gebundenen Arbeitnehmern, doch auch hier sehen die Vereine Probleme auf sich zukommen. Speziell die Fußballklubs fürchten einen erheblichen organisatorischen Mehraufwand. Der Landesfußballverband (FSA) führt in der laufenden Saison 31 Vereine auf, die 238 Spieler mit Verträgen ausgestattet haben. Das geht hinunter bis zur Landesklasse, der achten Liga. Dort bekommen Vertragsspieler in der Regel 250 Euro pro Monat - das ist das vom Verband festgelegte Minimum.

Wie die Vereine mit den neuen Regeln umgehen, lesen Sie auf Seite 2.

„Bei einem Stundenlohn von 8,50 Euro darf ein Spieler als Angestellter also nur 29 Stunden im Monat arbeiten“, rechnet Ludolph vor. Deshalb haben die Verantwortlichen beim Landesmeister Ammendorf bereits im Sommer angefangen zu rechnen. Wie viel Zeit verbringen die Spieler im Verein? Und: Gehören Duschen oder Besprechungen zur Arbeitszeit?

Bei zwei Trainingseinheiten pro Woche und einem Spiel am Wochenende reichen die 250 Euro gerade so, um den Mindestlohn einzuhalten. Eine Rechnung, die auch der MSV Eisleben aufmacht. Der spielt zwei Ligen tiefer, ist Tabellenerster der Landesklasse 4 und hat drei Spieler unter Vertrag. „Wir kommen gerade so hin“, sagt Geschäftsstellenleiter Steffen Hildebrandt. „Wenn wir aber Verbandsliga spielen würden, gäbe es auch öfter Training, dann würde es nicht mehr passen.“

Strafen bis 500.000 Euro

Finanziell ist der Mindestlohn für die meisten Fußballvereine verkraftbar, doch laut Gesetz ist ein Arbeitgeber zur Dokumentation der Arbeitszeiten verpflichtet. Und: Bei Verfehlungen droht theoretisch ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro. „Niemand hat realisiert, welche Folgen das für den Amateursport hat“, meint Ludolph.

In seinem Verein BSV Ammendorf hat man sich darauf geeinigt, ab sofort Strichlisten zu führen, um der Dokumentationspflicht nachzukommen. Es wird notiert, wer wann und wie lange auf dem Platz ist. „Ob das so korrekt ist, kann ich nicht sagen“, sagt Anwalt Ludolph. „Es gibt keine Vorgabe.“ (mz)