Vorsorge Vorsorge: Notarielles Testament oder Vorsorgevollmacht sind empfehlenswert

Die Pressesprecherin der Sparkasse Burgenlandkreis, Verena Fischer, antwortet auf Fragen rund um das Thema Umgang mit Konten nach Todesfällen:
Wodurch erfährt die Sparkasse Burgenlandkreis vom Tod ihrer Konteninhaber?
Todesfälle werden der Sparkasse bekannt, wenn Postsendungen mit dem Vermerk „Empfänger verstorben“ als unzustellbar zurückkommen, Renten von Versicherungsträgern zurückgefordert werden, das Finanzamt Erkundigungen über den Erblasser einholt, Hinterbliebene Bestattungskosten überweisen oder der Betreuer des Verstorbenen die Sparkasse über den Todesfall informiert.
Was passiert anschließend in solchen Fällen?
Es muss gemäß Paragraf 33, Absatz 1 des Erbschaftssteuergesetzes innerhalb eines Monats nach Bekanntwerden des Todesfalles eine Erbfallmeldung an das zuständige Finanzamt durch die Sparkasse erfolgen. Für uns bedeutet die Bearbeitung von Nachlassprozessen außerdem vor allem Folgendes: Löschung der Geldkarte oder -karten des Erblassers, da sie personengebunden sind, gegebenenfalls Löschung des Online-Banking-Zugangs sowie Löschung der Vollmacht bei anderen Konten.
Werden dann auch komplette Konten gesperrt?
Konten werden nicht gesperrt. Alle Kontovollmachten (über den Tod hinaus) bleiben erhalten.
Was kann, was sollte ich im Vorhinein tun, damit die Dinge so geregelt werden, wie ich sie gern hätte beziehungsweise damit meine Hinterbliebenen möglichst wenig Probleme haben?
In der Regel müssen die Hinterbliebenen ihre Verfügungs- beziehungsweise ihre Erbberechtigung nachweisen. Wenn dazu erforderliche Unterlagen erst beantragt und erstellt werden müssen, kann sich die Möglichkeit, über Konten, Sparbücher und Weiteres verfügen zu können, verzögern. Das wirkt sich nachteilig aus bei anstehenden Bestattungskosten, bei vorhandenen Daueraufträgen oder Verträgen, die nicht gekündigt werden können. Empfehlenswert ist es, ein notarielles Testament oder eine notarielle Vorsorgevollmacht zu formulieren, die der Person des Vertrauens auch ausdrücklich über den Tod hinaus Handlungsvollmacht (auch in Finanzangelegenheiten) verleiht. Außerdem gibt es Kontovollmachten über den Tod hinaus sowie Sparkassen-Vollmachten. Was geeignet erscheint, sollte individuell besprochen werden. Unsere Kundenberater stehen dazu zur Verfügung und beraten. (ag)