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Verbrennen von Gartenabfällen Verbrennen von Gartenabfällen: Ab Dienstag darf gezündelt werden

Von Angelika Andräs 29.02.2016, 15:11
Ein Gartenfeuer
Ein Gartenfeuer Torsten Gerbank Lizenz

Zeitz - Ab Dienstag dürfen Gartenabfälle verbrannt werden, denn dann ist der 1. März. Richtig muss gesagt werden, für die Monate März und Oktober gilt jeweils eine Ausnahme vom generell bestehenden Verbrennungsverbot. Verbrannt werden darf konkret bis zum 31. März jeweils montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr, samstags von 9 bis 12 Uhr und nur auf einem selbst genutzten Grundstück unter Beachtung des Brandschutzes und ohne Verwendung von Mineralölprodukten zur Brandbeschleunigung.

Rauchbelästigung vermeiden

Erhebliche Rauchbelästigung ist in jedem Fall zu verhindern. Das ist eine wesentliche Vorgabe. Aus diesem Grund dürfen nur trockene Gartenabfälle verbrannt werden. Bei starkem Wind oder schlechtem Wetter (u.a. Regen) darf also nicht verbrannt werden. Verboten ist außerdem das Verbrennen von Unrat, Farbe, Plastik, Reifen, Bauholz und Hausmüll. Erlaubt ist das Verbrennen von errichteten Haufwerken über eine Grundfläche von maximal vier Quadratmetern und einem Meter Höhe. Verboten ist es, das Haufwerk zu verbrennen, ohne es umzuschichten. Hier geht es um den Kleintierschutz.

Abstimmung läuft noch

Mehrfach hat es in Zeitz Vorstöße gegeben, das Verbrennen von pflanzlichen Gartenabfällen zumindest in der Kernstadt Zeitz zu verbieten. Mehrfach wurde das vom Stadtrat mehrheitlich abgelehnt. Grundsätzlich ist im Burgenlandkreis das Verbrennen von pflanzlichen Gartenabfällen in den Monaten März und Oktober möglich. Aktuell laufen zwei Umfragen, eine initiiert vom Landrat, eine der SPD Burgenlandkreis, bei denen es darum geht, zu ermitteln, was die Mehrheit der Bürger will beziehungsweise, ob die Bürger einverstanden seien, wenn im Falle eines Verbrennungsverbots das Versorgungsangebot verbessert würde. Letztendlich könnte das zu einer Entscheidung für den gesamten Kreis führen. Momentan ist eine deutliche Mehrheit gegen ein Verbot des Verbrennens von pflanzlichen Gartenabfällen. (mz)