Verbrennen von Gartenabfälle Verbrennen von Gartenabfälle: Umweltamt des Kreises gibt Hinweise

Naumburg/Nebra - Der März naht und damit beginnt auch wieder die Saison der Gartenfeuer: Auf dem selbst genutzten Grundstück dürfen pflanzliche Gartenabfälle unter Beachtung des Brandschutzes und der Wetterlage verbrannt werden. „Dabei sind die rechtlichen Anforderungen der Verbrennungsverordnung des Burgenlandkreises einzuhalten“, betont Umweltamtsleiterin Ariane Körner.
Nach der Verordnung dürfen nur pflanzliche Gartenabfälle jeweils montags bis freitags in der Zeit von 9 bis 18 Uhr und sonnabends von 9 bis 12 Uhr verbrannt werden. Eine Verbrennung an Sonntagen ist dagegen nicht zulässig. Allerdings darf nicht in allen Orten der Region verbrannt werden. „Deshalb möchte ich darauf hinweisen, dass gemäß der Verbrennungsverordnung für bestimmte Örtlichkeiten im Burgenlandkreis das Verbrennen generell untersagt ist“, so Ariane Körner weiter.
Ein Verbrennen sollte außerdem nur nach Ausschöpfung aller anderen Entsorgungsmöglichkeiten in Betracht kommen. Nach wie vor gelte der Grundsatz, dass pflanzliche Gartenabfälle vorrangig durch Kompostierung zu verwerten sind. So bestehe die Möglichkeit für Bürger des Burgenlandkreises, pflanzliche Gartenabfälle in Annahmestellen der Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt Süd abzugeben. Dies ist auf den Wertstoffhöfen in Naumburg, Weißenfels und Zeitz, im Kompostwerk Weißenfels sowie auf dem Kompostplatz Nißma ganzjährig möglich. Weiterhin stehen in der Saison der Kompostplatz Hohenmölsen sowie elf weitere Annahmestellen für Grün- und Astschnitt zur Verfügung.
Größere Mengen sind gebührenpflichtig
Für private Anlieferer aus dem Burgenlandkreis ist die Abgabe einer Menge von maximal einem Kubikmeter pro Anlieferung gebührenfrei. Darüber hinaus gehende Mengen sowie Grün- und Astschnitt von Gewerbebetrieben sind gebührenpflichtig und können nur im Kompostwerk Weißenfels, auf dem Kompostplatz Nißma oder auf dem Grün- und Astschnittplatz in Freyburg abgegeben werden. Annahmebedingungen sowie Informationen zur Erreichbarkeit der Annahmestellen sind im aktuellen Abfallratgeber sowie auf der Internetseite der Abfallwirtschaft nachzulesen.
Außerdem bietet die Abfallwirtschaft an, Grün- und Astschnitt im 14-täglichen Rhythmus in der Biotonne oder Zusatzbiotonne im Holsystem entsorgen zu lassen. Dazu bietet die neue Übersicht „Entsorgungs- und Verwertungsweg von Grün- und Astschnitt“ auf der Internetseite www.awsas.de wissenswerte Informationen zur Weiterverarbeitung der Gartenabfälle.
Auf kleinere Tiere achten
„Wer dennoch verbrennt, sollte die Gartenabfälle grundsätzlich vorher komplett umschichten, um kleinere Tiere wie Igel, Mäuse, Vögel und Insekten, die die Haufwerke häufig als Unterschlupf nutzen, zu vertreiben. Ein bloßes Rütteln am Haufen reicht dagegen nicht aus, da sich die Kleintiere eher völlig ruhig verhalten statt zu flüchten“, fordert die Umweltamtsleiterin auf.
Die Verbrennungsverordnung, eine interaktive Karte und weitere Informationen zu den Standorten aller Grün- und Astschnitt-Annahmestellen sind auf der Internetseite des Burgenlandkreises zu finden.
Im Internet unter der Adresse: http://verbrennen.blk.de