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Polizeieinsatz in Reuden Polizeieinsatz in Reuden: Muss Adrian Ursache Zwangsräumung zahlen?

22.09.2016, 13:51
Adrian Ursache
Adrian Ursache Andreas Stedtler

Reuden - Im Zusammenhang mit der spektakulären Zwangsräumung des Grundstückes Poststraße 5 in Reuden - bei der Schüsse fielen und der ehemalige Hausbesitzer verletzt wurde - ist ein weiterer Haftbefehl erlassen worden. Wie der Zeitzer Amtsgerichtsdirektor Ernst-Wilhelm Schulze mitteilt, richtete sich dieser gegen einen Unterstützer des ehemaligen Hausbesitzers Adrian Ursache. Der Mann soll mit Steinen geworfen und einen Polizisten gebissen haben. Nun fand beim Amtsgericht Zeitz der Haftprüfungstermin statt. Mit dem Ergebnis, dass der Haftbefehl gegen Meldeauflagen außer Vollzug gesetzt wurde, so Schulze.

Kosten für Zwangsvollstreckung geprüft

Unterdessen prüft die Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Süd derzeit, ob Kosten, die bei dem Polizeieinsatz angefallen sind, auf Adrian Ursache als Schuldner der Vollstreckung umgelegt werden können. Das wäre dann möglich, wenn es sich um Kosten der Zwangsvollstreckung handelt. Ob das im konkreten Fall zutrifft, wird nun ermittelt. Sicher ist aber, dass die Kosten zumindest im Zusammenhang der Zwangsvollstreckung stehen. Denn die Maßnahmen der Polizei in Reuden am 25. August dienten dazu, den Gerichtsvollzieher bei der Zwangsräumung eines Grundstückes zu unterstützen. Und ihm bei der Abgabe von eidesstattlichen Versicherungen zur Vermögensauskunft zu helfen, erklärt Ulrike Diener von der Pressestelle.

Darüber hinaus verfolgte die Polizei vor Ort auch Straftaten, die unmittelbar bei der Vollstreckungsmaßnahme von Personen begangen wurden. Diese befanden sich auf dem vom Gerichtsvollzieher zu räumenden Grundstück, so Diener weiter. Wie hoch die Kosten für den Einsatz sind, kann die Polizei noch nicht sagen, das wird derzeit detailliert ermittelt.

Zuständigkeit der Justizbehörden

Grundlage dafür sind das Verwaltungskostengesetz des Landes Sachsen-Anhalt und die allgemeine Gebührenordnung des Landes. Darin ist geregelt, dass Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen erhoben werden können, zu denen die Beteiligten Anlass gegeben haben. Die Auslagen werden dann üblicherweise dem Strafverfahren zugeordnet und durch die Polizei in den Akten der Strafverfahren vorgemerkt. Diese dann anzusetzen und von jemandem einzuziehen fällt dann in die Zuständigkeit der Justizbehörden.

Nach Medieninformationen soll sich Ursache noch im Haftkrankenhaus in Leipzig befinden. Zwischenzeitlich sei er aber noch einmal in das Uniklinikum zurückverlegt worden, weil sich sein Gesundheitszustand verschlechterte. Er sei nun aber wieder im Haftkrankenhaus. (mz/clp)