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Mondsee Nach Absage von „Hell Festival - Day Destruction Open Air“: Mieter will vor Gericht ziehen

20.08.2021, 10:16
Der Mondsee.
Der Mondsee. Foto: Birger Zentner

Hohenmölsen/MZ/kem - Das abgesagte eintägige „Hell Festival - Day Destruction Open Air“ könnte für den Zweckverband Erholungspark Mondsee ein juristisches Nachspiel haben. Jens Mikoleiczyk von der Mitteldeutschen Verwaltungs- und Veranstaltungsgesellschaft hat gegenüber der MZ rechtliche Schritte gegen den Zweckverband angekündigt. Seine Firma hatte das Gelände für die Durchführung der Veranstaltung am 28. August angemietet, die nun nicht stattfinden kann.

Die Stadt hatte diese als zuständige Ordnungsbehörde untersagt, weil eingeforderte Unterlagen nicht ausreichend beantwortet sein sollen. Jens Mikoleiczyk widerspricht dem. Er äußert den Verdacht, die Absage seitens der Stadt sei willkürlich erfolgt.

43.300 Euro Vorabkosten

Interessanterweise befinden sich Mikoleiczyks Firma und der Erholungspark Mondsee offenbar bereits in einem Rechtsstreit. Nach Unterlagen, die der MZ vorliegen, verklagt der Veranstalter den Zweckverband auf 43.300 Euro. Bei diesem Streit geht es aber nicht um die von der Stadt nun untersagte Veranstaltung am 28. August, sondern um eine ausgefallene Veranstaltung am Mondsee Ende Juli.

Veranstalter Jens Mikoleiczyk ist hier der Meinung, bereits seit dem vergangenen Jahr einen gültigen Mietvertrag für den Veranstaltungsort am Mondsee besessen zu haben. Durch bereits gebuchte Künstler und gemietete Technik seien ihm entsprechende Ausgaben entstanden.

Beim Zweckverband bewertete man die Lage zwischenzeitlich offenbar anders. Erst Anfang Juli dieses Jahrs soll der Erholungspark Mondsee via eines Anwalts drei vermeintliche Mietverträge für das Gelände am Mondsee im Jahr 2021 mit der Mitteldeutschen Verwaltungs- und Veranstaltungsgesellschaft für unwirksam erklärt haben. Mit der Begründung, diese seien seitens des Veranstalters von einem nicht vertretungsberechtigten Geschäftsführer unterzeichnet worden.

Pikanterweise wollte der Zweckverband dabei offenbar auch einen vermeintlichen Mietvertrag für den 27. bis 30. August für unwirksam erklären lassen, also für genau jenen Zeitraum, in dem in einigen Tagen das „Hell Festival - Day Destruction Open Air“ hätte stattfinden sollen. Zuletzt erklärte die Geschäftsführerin des Erholungsparks gegenüber der MZ aber, dass es sehr wohl einen Vertrag zwischen dem Zweckverband und dem Veranstalter gebe.

Streitfall fürs Landgericht?

Wer in der Streitfrage Recht bekommt - das könnte nun vor dem Landgericht in Halle entschieden werden. In einem Fall ist der vermeintliche Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Erholungspark in jedem Fall ungültig - wenn die Stadt die geplante Veranstaltung vorab untersagt.