Mutierter Corona-Virus im Burgenlandkreis Mutierter Corona-Virus im Burgenlandkreis: Ab 1. März Testpflicht für große Unternehmen

Weißenfels/Zeitz - Alle Arbeitgeber im Burgenlandkreis mit mehr als 100 Beschäftigten sind ab dem 1. März verpflichtet, Corona-Schnelltests für ihre Mitarbeiter anzubieten. Das hat die Kreisverwaltung beschlossen und begründet es mit den mutierten Virusvarianten, die im Burgenlandkreis bereits festgestellt wurden. Diese Testungen müssen den Mitarbeitern dann mindestens einmal pro Woche angeboten werden.
Die Teilnahme ist für die Beschäftigten jedoch freiwillig. Neben den Schnelltests bestehe auch die Möglichkeit, die genaueren PCR-Tests zu verwenden. Diese werden auch am Tönnies-Schlachthofs in Weißenfels angewandt. Dort habe man damit „gute Erfahrungen gemacht, um das Infektionsgeschehen einzudämmen und Infektionsketten zu brechen“, so Landrat Götz Ulrich (CDU).
Landrat verweist auf die Landkreise an der tschechischen Grenze
Er verweist zudem auf die Landkreise an der tschechischen Grenze, wo ebenfalls mutierte Virusvarianten im Umlauf sind. Diese würden „auch jüngere Menschen stärker befallen und in den dortigen Betrieben grassieren.“ Sollten bei den Reihentests positive Testergebnisse vorliegen, müssen diese dann umgehend dem Gesundheitsamt des Burgenlandkreises mitgeteilt werden.
Für Rückfragen von Unternehmen steht eine Unternehmer-Hotline im Wirtschaftsamt telefonisch unter 03445/73-2971 oder -2968 montags bis donnerstags von 8 Uhr bis 16 Uhr sowie freitags von 8 Uhr bis 15 Uhr zur Verfügung. (mz)